Informationen über sexualisierte Gewalt und dessen Folgen. Austausch zwischen Betroffenen, Angehörigen und Menschen die sich mit der Thematik  beschäftigen.  

Zurück   Verletzte-Seelen.info - Breche dein Schweigen, du bist nicht allein. > Allgemeiner Bereich > Das öffentliche Bewusstsein im Hinblick auf sexualisierte Gewalt > Vereinsprojekte & Stellungsnahmen
Kennwort vergessen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
Alt 13.03.2010, 00:16   #1
techn. Administrator

 
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Hessen
Alter: 37
Geschlecht:
Beiträge: 395
Stimmung: beschaeftigt
Abgegebene Danke: 524
Erhielt 1.079 Danke für 210 Beiträge
Support hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
Standard Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch aufheben

Hallo liebe Mitglieder und Besucher,

Menschen die sexuell missbraucht wurden, leiden häufig Jahre unter den seelischen Folgen. Oftmals vergehen viele Jahre, bevor sie den Mut finden über den Missbrauch und das Unrecht welches ihnen angetan wurde zu sprechen. Wenn sich Betroffene die Kraft finden ihr Schweigen zu brechen und die Täter in rechtlicher Form zur Verantwortung zu ziehen möchten, kommt es nicht selten vor das sexuelle Strafttaten nach heutiger gesetzlicher Grundlage bereits verjährt sind. Nach dem aktuellen Zivilrecht in Deutschland haben die Menschen sexuell missbraucht wurden, schon nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld.
Auf mich persönlich wirken Begriffe wie "Entschädigung" oder "Wiedergutmachung" schon fast ironisch, wenn es um die Belage von Menschen geht, den sexuelle Gewalt angetan worden ist! Nur wie soll welche Begriffe soll man statt dessen verwenden?

Ich denke wir uns uns alle darin einige, dass die seelischen Verletztungen unter denen Betroffene von sexuelle Gewalt leiden mit keinen Geld der Welt zu entschädigen sind! Und es gibt sicherlicher viele Betroffene, die von sich aus gegenüber den Tätern gar keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen wollen. Auch diese Menschen kann ich verstehen.
Allerdings bin auch ich der Auffassung, dass die gesetztliche Grundlage bezüglich der Opferentschädigung geändert werden sollte. Betroffene von sexueller Gewalt müssen die Möglichkeit bekommen, auch zu einem von ihnen selbst bestimmten Zeitpunkt entscheiden dürfen, ob sie gegenüber den Tätern Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche geltend machen wollen oder nicht.

Die Abschaffung der zivilrechtliche Verjährungsfrist wäre ein wesentlicher Fortschritt bezüglich der Opferhilfe und sie würde manchen Betroffenen sicherlich die Möglichkeit gegeben ihrer Erlebnisse zu verarbeiten, in dem sie den jeweiligen Täter auch noch zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Verantwortung ziehen könnten.

Einigen von euch ist Nobert Denef vielleicht erst durch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfällen ein Begriff. Allerdings kämpft er seit vielen Jahren für die Rechte der Opfer von sexuellen Gewalt. Er wurde in seiner Kindheit selber sexuelle missbraucht und hat lange Zeit geschwiegen.
Norbert Denef hat bereits im Jahr 2007 seine Petition zur Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen bei dem deutschen Bundestag eingereicht. Obwohl von 14.987 Menschen diese unterschrieben hatten, wurde diese Petition nicht angenommen / umgesetzt. Aufgrund der Ablehnung hat der Beschwerdeführer im Jahr 2009 bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Aktuell haben sich 21.632 Menschen für die Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht ausgesprochen. Es wäre toll, wenn auch unsere Mitglieder und Besucher die Beschwerde von Herrn Norbert Denef bei dem EuGH mit ihrer Unterschrift unterstützen würden.
Sexueller Missbrauch: Beschwerde an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Entscheid zur Petition an den Deutschen Bundestag - Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben

Wer schweigt, lässt die Opfer allein!

Nach Rücksprache mit Herrn Denef, haben wir seine Webseite in unserem Linkverzeichnis aufgenommen. Dort findet ihr weitere umfangreiche Informationen.

Viele Grüße
Support

Geändert von Funny_Fink (18.05.2012 um 11:15 Uhr) Grund: Aktualisierung
Support ist offline   Mit Zitat antworten
Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu Support für den nützlichen Beitrag:
Alexa82 (22.05.2011), Chris (08.01.2011), Katherine (17.07.2011), Lianne (17.09.2010), Meli (05.04.2010), Mütze (16.03.2010), Ronja (15.03.2010), samuel (23.03.2010), TraurigeSeele (16.08.2010), Vicky (04.04.2010)
Antwort

Stichworte
entschädigung, justiz, kindesmissbrauch, kindesmissbrauch hilfe, menschenrechte, missbrauch, nobert denef, opfer, opferentschädigung, opferhilfe, petition, schmerzensgeld, sexualisierter gewalt, strafttaten, umgang mit den betroffenen, verjährungsfrist, zivilklagen, zivilrecht

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
PingBacks sind an
Refbacks sind an



Kinderschreie... wenn Kinderseelen weinen...

Partnerseiten von www.verletzte-seelen.info
gegen-missbrauch e.V.  Kinder haben ein Recht auf lachen Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern in jeglicher Form. Frau des Dracula....Theatermonolog gespielt von Heike Böcke Trauernde Eltern Fulda e.V. Ein Kind ist gestorben - den eigenen Trauerweg finden Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt
Schutzambulanz Fulda Körperliche Gewalt Seelische Gewalt Sexualisierte Gewalt Vernachlässigung - www.schutzambulanz-fulda.de WEISSER RING : Wir helfen Kriminalitätsopfern Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer Schon mal an eine Selbsthilfegruppe gedacht? Kontaktadresse speziell für junge Menschen. Aktion der Polizei: Kinder sicher im Netz

Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Unter der kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten 0800-22 55 530 können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs anonym und vertraulich an ein Team von Fachleuten aus den Bereichen der Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin wenden.


Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Eine Verwendung der Inhalte in anderen Publikationen (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Autoren unzulässig und strafbar! Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Powered by vBulletin®
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.6.0 ©2011, Crawlability, Inc.
Powered by vBCMS® 2.6.8 ©2002 - 2012 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:10 Uhr.
Copyright ©2010 - 2012 Verletzte-Seelen.info