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techn. Administrator
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Hallo liebe Mitglieder und Besucher,
Menschen die sexuell missbraucht wurden, leiden häufig Jahre unter den seelischen Folgen. Oftmals vergehen viele Jahre, bevor sie den Mut finden über den Missbrauch und das Unrecht welches ihnen angetan wurde zu sprechen. Wenn sich Betroffene die Kraft finden ihr Schweigen zu brechen und die Täter in rechtlicher Form zur Verantwortung zu ziehen möchten, kommt es nicht selten vor das sexuelle Strafttaten nach heutiger gesetzlicher Grundlage bereits verjährt sind. Nach dem aktuellen Zivilrecht in Deutschland haben die Menschen sexuell missbraucht wurden, schon nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld. Auf mich persönlich wirken Begriffe wie "Entschädigung" oder "Wiedergutmachung" schon fast ironisch, wenn es um die Belage von Menschen geht, den sexuelle Gewalt angetan worden ist! Nur wie soll welche Begriffe soll man statt dessen verwenden? Ich denke wir uns uns alle darin einige, dass die seelischen Verletztungen unter denen Betroffene von sexuelle Gewalt leiden mit keinen Geld der Welt zu entschädigen sind! Und es gibt sicherlicher viele Betroffene, die von sich aus gegenüber den Tätern gar keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen wollen. Auch diese Menschen kann ich verstehen. Allerdings bin auch ich der Auffassung, dass die gesetztliche Grundlage bezüglich der Opferentschädigung geändert werden sollte. Betroffene von sexueller Gewalt müssen die Möglichkeit bekommen, auch zu einem von ihnen selbst bestimmten Zeitpunkt entscheiden dürfen, ob sie gegenüber den Tätern Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche geltend machen wollen oder nicht. Die Abschaffung der zivilrechtliche Verjährungsfrist wäre ein wesentlicher Fortschritt bezüglich der Opferhilfe und sie würde manchen Betroffenen sicherlich die Möglichkeit gegeben ihrer Erlebnisse zu verarbeiten, in dem sie den jeweiligen Täter auch noch zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Verantwortung ziehen könnten. Einigen von euch ist Nobert Denef vielleicht erst durch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfällen ein Begriff. Allerdings kämpft er seit vielen Jahren für die Rechte der Opfer von sexuellen Gewalt. Er wurde in seiner Kindheit selber sexuelle missbraucht und hat lange Zeit geschwiegen. Norbert Denef hat bereits im Jahr 2007 seine Petition zur Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen bei dem deutschen Bundestag eingereicht. Obwohl von 14.987 Menschen diese unterschrieben hatten, wurde diese Petition nicht angenommen / umgesetzt. Aufgrund der Ablehnung hat der Beschwerdeführer im Jahr 2009 bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aktuell haben sich 21.632 Menschen für die Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht ausgesprochen. Es wäre toll, wenn auch unsere Mitglieder und Besucher die Beschwerde von Herrn Norbert Denef bei dem EuGH mit ihrer Unterschrift unterstützen würden. Sexueller Missbrauch: Beschwerde an den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Entscheid zur Petition an den Deutschen Bundestag - Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben Wer schweigt, lässt die Opfer allein! Nach Rücksprache mit Herrn Denef, haben wir seine Webseite in unserem Linkverzeichnis aufgenommen. Dort findet ihr weitere umfangreiche Informationen. Viele Grüße Support Geändert von Funny_Fink (18.05.2012 um 11:15 Uhr) Grund: Aktualisierung |
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