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Alt 01.10.2011, 17:41   #1
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Standard Wo kann ein Reha-Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann Bei jedem Reha-Träger (z. B. der gesetzliche Krankenkasse oder Rentenversicherung) gestellt werden.

  • Der Versicherte muss bei gewünschter Rehabilitation über die Renten- oder Krankenversicherung einen Antrag stellen. Ein ärztliches Attest kann, muss aber nicht zwangsweise, für den Antrag vorliegen.
  • Der Reha-Träger fordert Befundberichte der behandelnden Ärzte/Therapeuten an und/oder begutachtet den Patienten selbst medizinisch.
  • Die Verwaltung prüft die Leistungsvoraussetzungen und schickt den Bescheid (Ablehnung oder Anerkennung) an den Versicherten. Die geeignete Klinik wird ggf. anhand der medizinischen Unterlagen vom Reha-Träger ausgewählt.
  • Die Klinik informiert den Antragsteller über den Beginn der Rehabilitation und ggf. spezifische Einzelheiten.
  • Bei einem Ablehnungsbescheid kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

*Angaben ohne Gewähr

Geändert von Funny_Fink (01.10.2011 um 17:49 Uhr)
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TraurigeSeele (02.10.2011)
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