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Das Wort Rehabilitation kommt aus dem lateinischen und bedeutet: Wiederherstellung, Wiedereinsetzen, Wiederbefähigen.
Die Rehabilitation ist nicht mit der Kur zu verwechseln. Während bei einer Kur der Patient eher passiv ist, setzt die Rehabilitation die aktive Bereitschaft des Versicherten voraus. Bei einer Kur stehen Regeneration der geschwächten Gesundheit, Anwendungen der örtlichen Kurmittel, passive Maßnahmen der Physiotherapie und zunehmend auch die Gesundheitsbildung im Mittelpunkt. Kostenträger ist meist Krankenversicherung oder die Beihilfe der Beamten. Unter Rehabilitation versteht man alle Maßnahmen, die notwendig sind, dass behinderte und chronisch kranke Menschen bestmögliche körperliche, geistige und soziale Bedingungen wiedererlangen und diese anschließend sichern können. Die Patienten sollen im Anschluss selbstständig einen möglichst normalen Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben einnehmen, aber auch lernen, mit der chronischen Erkrankung zu leben. Die Reha-Maßnahmen werden in vier Bereiche untergliedert: die medizinische -, berufliche -, soziale Rehabilitation und in ergänzende Leistungen. Kostenträger ist meist der Rentenversicherungsträger, ggf. aber auch die Krankenversicherung bzw. sekundäre Leistungsträger (z.B. Sozialamt). Ganzheitliche Rehabilitation Dieses Konzept der Reha-Maßnahmen setzt sich zusammen aus:
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