Informationen über sexualisierte Gewalt und dessen Folgen. Austausch zwischen Betroffenen, Angehörigen und Menschen die sich mit der Thematik  beschäftigen.  

Zurück   Verletzte-Seelen.info - Breche dein Schweigen, du bist nicht allein. > Allgemeiner Bereich > Rechtliche Fragen und Antworten
Kennwort vergessen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
Alt 03.03.2011, 18:11   #1
Mitglied

 
Registriert seit: 08.02.2011
Alter: 20
Geschlecht:
Beiträge: 52
Abgegebene Danke: 55
Erhielt 52 Danke für 16 Beiträge
Katherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard Adhäsionsverfahren

Hat jemanden von euch Erfahrungen bezüglich des Ablaufes eines Adhäsionsverfahren oder kann mich sagen, wo ich möglichst leicht verständliche Info`s finde?

Danke für eure Aufmerksamkeit und liebe Grüße
Katherine
Katherine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2011, 20:09   #2
Team-Mitglied

 
Registriert seit: 05.04.2010
Ort: Hessen
Alter: 28
Geschlecht:
Beiträge: 447
Stimmung: froehlich
Abgegebene Danke: 556
Erhielt 825 Danke für 218 Beiträge
Chris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes AnsehenChris genießt hohes Ansehen
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Hey @Katherine,

erste Informationen findest du hier:Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer
Für ausführliche und rechtsverbindliche Informationen empfehle ich dir ein persönliches Beratungsgespräch bei einer juristische Person deiner Wahl.

Es grüßt dich die liebe Chris

Geändert von Chris (03.03.2011 um 20:11 Uhr)
Chris ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2011, 23:30   #3
Stamm Mitglied

 
Registriert seit: 28.03.2010
Ort: Leipzig
Geschlecht:
Beiträge: 152
Stimmung: nachdenklich
Abgegebene Danke: 151
Erhielt 85 Danke für 49 Beiträge
Mondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer MenschMondkind ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Zitat:
Zitat von Katherine Beitrag anzeigen
Hat jemanden von euch Erfahrungen bezüglich des Ablaufes eines Adhäsionsverfahren oder kann mich sagen, wo ich möglichst leicht verständliche Info`s finde?

Danke für eure Aufmerksamkeit und liebe Grüße
Katherine
Hi @Katherine,

aus eigenen Erfahrungen kann ich darüber nichts berichten, aber schau mal hier
Adhäsionsverfahren - gesetzliche Definitionen

Ansonsten finde du mit Hilfe von Goggle umfangreiche Info`s.
Jedoch würde auch ich dir raten, die mit so einer Frage an eine Rechtsanwältin oder eine Opferhilfeorganisation zu wenden. Dort bekommst in jedem Falle verlässliche Informationen.

lg
Mondkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2011, 09:26   #4
Mitglied
Themenstarter Themenstarter
 
Registriert seit: 08.02.2011
Alter: 20
Geschlecht:
Beiträge: 52
Abgegebene Danke: 55
Erhielt 52 Danke für 16 Beiträge
Katherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Hey @Katherine,

erste Informationen findest du hier:Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer
Für ausführliche und rechtsverbindliche Informationen empfehle ich dir ein persönliches Beratungsgespräch bei einer juristische Person deiner Wahl.

Es grüßt dich die liebe Chris
Zitat:
Zitat von Mondkind Beitrag anzeigen
Hi @Katherine,

aus eigenen Erfahrungen kann ich darüber nichts berichten, aber schau mal hier
Adhäsionsverfahren - gesetzliche Definitionen

Ansonsten finde du mit Hilfe von Goggle umfangreiche Info`s.
Jedoch würde auch ich dir raten, die mit so einer Frage an eine Rechtsanwältin oder eine Opferhilfeorganisation zu wenden. Dort bekommst in jedem Falle verlässliche Informationen.

lg
Danke für eure Antworten.
Katherine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2011, 12:04   #5
Stamm Mitglied

 
Registriert seit: 17.09.2011
Alter: 43
Geschlecht:
Beiträge: 77
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 163 Danke für 43 Beiträge
Pink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein LichtblickPink Panther ist ein Lichtblick
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Hi Katherine,

ich kann dir dazu was sagen, wenn die INfo noch gebraucht wird.
Das Adhäsionsverfahren im Strafprozess soll dazu dienen, den Betroffenen nicht auch noch einen zivilrechtliches Verfahren aufzubürden. Das soll damit im Strafverfahren mitabgewickelt werden. Soweit die Theorie.
Die Praxis ist, dass im Strafverfahren mit Adhäsionsverfahren es dann zu einer generellen Feststellung kommt, dass der Täter zum Schadensersatz verpflichtet ist. "Ist dem Grunde nach verpflichtet, alle aus der Straftat entstehenden Schäden zu regulieren".
Das ist insofern hilfreich, dass die Ansprüche nicht mehr verjähren können.
Das Problem daran ist, dass keine Summe benannt wird.
Um also einen konkreten Schaden Vollstrecken zu können, fehlt es hier an einer konkreten Summe, und muss dann eben doch im Zivilverfahren festgestellt werden.

In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer Zivilklage, weil der Täter über kein Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden könnte. Ohne Adhäsionsverfahren sind diese Ansprüche dann nach 3 Jahren verjährt. Schmerzensgeld zB.
Warst du aber im Adhäsionsverfahren und die Vermögenssituation des Täters verändert sich, hast die Tür immer noch offen, weil keine Verjährung eintritt.

So war das bei mir. Und heute vollstrecke ich.

Ich hoffe, es hat dir geholfen, ich kann das nur empfehlen, um nichts zu versäumen.
Pink Panther ist offline   Mit Zitat antworten
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Pink Panther für den nützlichen Beitrag:
Alessa (18.09.2011), Chris (17.09.2011), Katherine (17.09.2011), Tinchen (17.09.2011), Zerafina (17.09.2011)
Alt 17.09.2011, 15:04   #6
Mitglied
Themenstarter Themenstarter
 
Registriert seit: 08.02.2011
Alter: 20
Geschlecht:
Beiträge: 52
Abgegebene Danke: 55
Erhielt 52 Danke für 16 Beiträge
Katherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Zitat:
Zitat von Pink Panther Beitrag anzeigen
Hi Katherine,

ich kann dir dazu was sagen, wenn die INfo noch gebraucht wird.
Das Adhäsionsverfahren im Strafprozess soll dazu dienen, den Betroffenen nicht auch noch einen zivilrechtliches Verfahren aufzubürden. Das soll damit im Strafverfahren mitabgewickelt werden. Soweit die Theorie.
Die Praxis ist, dass im Strafverfahren mit Adhäsionsverfahren es dann zu einer generellen Feststellung kommt, dass der Täter zum Schadensersatz verpflichtet ist. "Ist dem Grunde nach verpflichtet, alle aus der Straftat entstehenden Schäden zu regulieren".
Das ist insofern hilfreich, dass die Ansprüche nicht mehr verjähren können.
Das Problem daran ist, dass keine Summe benannt wird.
Um also einen konkreten Schaden Vollstrecken zu können, fehlt es hier an einer konkreten Summe, und muss dann eben doch im Zivilverfahren festgestellt werden.

In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer Zivilklage, weil der Täter über kein Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden könnte. Ohne Adhäsionsverfahren sind diese Ansprüche dann nach 3 Jahren verjährt. Schmerzensgeld zB.
Warst du aber im Adhäsionsverfahren und die Vermögenssituation des Täters verändert sich, hast die Tür immer noch offen, weil keine Verjährung eintritt.

So war das bei mir. Und heute vollstrecke ich.

Ich hoffe, es hat dir geholfen, ich kann das nur empfehlen, um nichts zu versäumen.
Hey @Pink Panther,

vielen Dank für dies leicht verständliche Erklärung!
Ich hatte zwar einiges in letzter Zeit gelesen, aber das meiste davon war für mich eher verwirrend.

Grüße, Katherine
Katherine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2011, 19:54   #7
Mitglied

 
Registriert seit: 01.03.2011
Alter: 30
Geschlecht:
Beiträge: 35
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 16 Danke für 7 Beiträge
Sophie wird schon bald berühmt werdenSophie wird schon bald berühmt werdenSophie wird schon bald berühmt werden
Standard AW: Adhäsionsverfahren

@Pink Panther
Wirklich gut erklärt. Herzlichen Dank dafür!

Lg und euch allen ein schön Abend noch.
Sophie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2011, 12:57   #8
Ehrenmitglied

 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Österreich/Kärnten
Alter: 28
Geschlecht:
Beiträge: 492
Stimmung: beschaeftigt
Abgegebene Danke: 357
Erhielt 312 Danke für 160 Beiträge
TraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekannt
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Hallo Katherine

In Moment stecke ich noch in so ein verfahren.
Aber wenn du das vor hast gibt es viele Anlaufstellen die das dir genauer erklären.

Liebe Grüße und alles gute
TraurigeSeele ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2011, 19:08   #9
Mitglied
Themenstarter Themenstarter
 
Registriert seit: 08.02.2011
Alter: 20
Geschlecht:
Beiträge: 52
Abgegebene Danke: 55
Erhielt 52 Danke für 16 Beiträge
Katherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer MenschKatherine ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Zitat:
Zitat von TraurigeSeele Beitrag anzeigen
Hallo Katherine

In Moment stecke ich noch in so ein verfahren.
Aber wenn du das vor hast gibt es viele Anlaufstellen die das dir genauer erklären.

Liebe Grüße und alles gute
Hey @TraurigeSeele,

ich dachte du hast jetzt Zivilrechtsklage eingereicht und hast aus dem Strafprozess bereits ein rechtsgültiges Urteil?
Katherine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.09.2011, 20:12   #10
Ehrenmitglied

 
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Österreich/Kärnten
Alter: 28
Geschlecht:
Beiträge: 492
Stimmung: beschaeftigt
Abgegebene Danke: 357
Erhielt 312 Danke für 160 Beiträge
TraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekanntTraurigeSeele ist jedem bekannt
Standard AW: Adhäsionsverfahren

Hallo

Hab ich da jetzt was überlesen.
Man bei den ganzen Namen kommt man leicht durcheinander.
Sorry
Ja ich habe in Moment ein Zivilverfahren offen.
Strafprozess habe ich schon lange hinter mir.

Bin heute Begriffstutzige ?:-)hihi

Lg

Geändert von TraurigeSeele (19.09.2011 um 20:16 Uhr)
TraurigeSeele ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
adhäsionsantrag, geltendmachung von schadensersatzansprüchen, prozessrecht, schmerzensgeldansprüchen, sexualdelikt

Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
PingBacks sind an
Refbacks sind an



Kinderschreie... wenn Kinderseelen weinen...

Partnerseiten von www.verletzte-seelen.info
gegen-missbrauch e.V.  Kinder haben ein Recht auf lachen Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern in jeglicher Form. Frau des Dracula....Theatermonolog gespielt von Heike Böcke Trauernde Eltern Fulda e.V. Ein Kind ist gestorben - den eigenen Trauerweg finden Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt
Schutzambulanz Fulda Körperliche Gewalt Seelische Gewalt Sexualisierte Gewalt Vernachlässigung - www.schutzambulanz-fulda.de WEISSER RING : Wir helfen Kriminalitätsopfern Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer Schon mal an eine Selbsthilfegruppe gedacht? Kontaktadresse speziell für junge Menschen. Aktion der Polizei: Kinder sicher im Netz

Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Unter der kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten 0800-22 55 530 können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs anonym und vertraulich an ein Team von Fachleuten aus den Bereichen der Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin wenden.


Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Eine Verwendung der Inhalte in anderen Publikationen (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Autoren unzulässig und strafbar! Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Powered by vBulletin®
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.6.0 ©2011, Crawlability, Inc.
Powered by vBCMS® 2.6.8 ©2002 - 2012 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:25 Uhr.
Copyright ©2010 - 2012 Verletzte-Seelen.info