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#1 |
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Hat jemanden von euch Erfahrungen bezüglich des Ablaufes eines Adhäsionsverfahren oder kann mich sagen, wo ich möglichst leicht verständliche Info`s finde?
Danke für eure Aufmerksamkeit und liebe Grüße Katherine |
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#2 |
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Team-Mitglied
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Hey @Katherine,
![]() erste Informationen findest du hier:Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer Für ausführliche und rechtsverbindliche Informationen empfehle ich dir ein persönliches Beratungsgespräch bei einer juristische Person deiner Wahl. Es grüßt dich die liebe Chris
Geändert von Chris (03.03.2011 um 20:11 Uhr) |
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#3 | |
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Stamm Mitglied
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Zitat:
aus eigenen Erfahrungen kann ich darüber nichts berichten, aber schau mal hier Adhäsionsverfahren - gesetzliche Definitionen Ansonsten finde du mit Hilfe von Goggle umfangreiche Info`s. Jedoch würde auch ich dir raten, die mit so einer Frage an eine Rechtsanwältin oder eine Opferhilfeorganisation zu wenden. Dort bekommst in jedem Falle verlässliche Informationen. lg |
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#4 | ||
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Mitglied
Themenstarter
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#5 |
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Stamm Mitglied
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Hi Katherine,
ich kann dir dazu was sagen, wenn die INfo noch gebraucht wird. Das Adhäsionsverfahren im Strafprozess soll dazu dienen, den Betroffenen nicht auch noch einen zivilrechtliches Verfahren aufzubürden. Das soll damit im Strafverfahren mitabgewickelt werden. Soweit die Theorie. Die Praxis ist, dass im Strafverfahren mit Adhäsionsverfahren es dann zu einer generellen Feststellung kommt, dass der Täter zum Schadensersatz verpflichtet ist. "Ist dem Grunde nach verpflichtet, alle aus der Straftat entstehenden Schäden zu regulieren". Das ist insofern hilfreich, dass die Ansprüche nicht mehr verjähren können. Das Problem daran ist, dass keine Summe benannt wird. Um also einen konkreten Schaden Vollstrecken zu können, fehlt es hier an einer konkreten Summe, und muss dann eben doch im Zivilverfahren festgestellt werden. In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer Zivilklage, weil der Täter über kein Vermögen verfügt, in das vollstreckt werden könnte. Ohne Adhäsionsverfahren sind diese Ansprüche dann nach 3 Jahren verjährt. Schmerzensgeld zB. Warst du aber im Adhäsionsverfahren und die Vermögenssituation des Täters verändert sich, hast die Tür immer noch offen, weil keine Verjährung eintritt. So war das bei mir. Und heute vollstrecke ich. Ich hoffe, es hat dir geholfen, ich kann das nur empfehlen, um nichts zu versäumen. |
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#6 | |
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Mitglied
Themenstarter
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Zitat:
vielen Dank für dies leicht verständliche Erklärung! Ich hatte zwar einiges in letzter Zeit gelesen, aber das meiste davon war für mich eher verwirrend. ![]() Grüße, Katherine |
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#7 |
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Mitglied
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@Pink Panther
Wirklich gut erklärt. Herzlichen Dank dafür! ![]() Lg und euch allen ein schön Abend noch. |
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#8 |
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Ehrenmitglied
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Hallo Katherine
In Moment stecke ich noch in so ein verfahren. Aber wenn du das vor hast gibt es viele Anlaufstellen die das dir genauer erklären. Liebe Grüße und alles gute |
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#9 | |
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Mitglied
Themenstarter
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Zitat:
ich dachte du hast jetzt Zivilrechtsklage eingereicht und hast aus dem Strafprozess bereits ein rechtsgültiges Urteil?
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#10 |
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Ehrenmitglied
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Hallo
Hab ich da jetzt was überlesen. Man bei den ganzen Namen kommt man leicht durcheinander. Sorry Ja ich habe in Moment ein Zivilverfahren offen. Strafprozess habe ich schon lange hinter mir. Bin heute Begriffstutzige ?:-)hihi Lg Geändert von TraurigeSeele (19.09.2011 um 20:16 Uhr) |
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| Stichworte |
| adhäsionsantrag, geltendmachung von schadensersatzansprüchen, prozessrecht, schmerzensgeldansprüchen, sexualdelikt |
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