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#1 |
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Mitglied
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Hi
letzte Donnerstag teilte mir das zuständige Versorgungsamt mit, dass mein Anspruch auf Entschädigung nicht entsprochen werden kann. ![]() Diese Entscheidung ist einfach verdammt ungerecht... und ich überlege jetzt dagegen in Widerspruch zu gehen. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrung und kann berichten, ob dies überhaupt sinnvoll ist? |
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#2 |
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Forenleiter/in
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Hallo Leona,
![]() du hast die Möglichkeit (vorausgesetzt du fühlst dich "stabil" genug) gegen diese Entscheidung den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Dafür solltest du dir jedoch unbedingt gute juristische Hilfe holen! Mit dem Anwalt klärst du sowohl den Sachverhalt und sprichst das weitere Vorgehen ab. Spätestens wenn der Widerspruch abgelehnt wurde und wirklich Klage vor einem Sozialgericht eingereicht werden soll, ist ein guter, engagierter Anwalt unabdingbar, denn so kann noch Einfluss genommen werden, wenn es z.B. darum geht welcher Gutachter bestellt wird. Ich wünsche dir und allen, die mit dem Gedanken spielen, einen Antrag nach OEG zu stellen, viel Kraft, viel Energie, einen guten Rechtsanwalt und Sachbearbeiter, die endlich mal erkennen, dass hinter jedem Aktenzeichen ein menschliches Schicksal steckt! LG, Vicky
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| Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Vicky für den nützlichen Beitrag: |
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#3 |
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Stamm Mitglied
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Hey @Leona,
mein OEG-Antrag wurde vor ungefähr einem Jahr ebenfalls abgelehnt Von daher kann ich nachfühlen, wie es dir damit geht. Meine Anwältin und Therapeutin hatten mir zwar empfohlen gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, aber persönlich fehlte mir einfach die Kraft dazu. Allein die Tatsache, dass mir vom Versorgungsamt indirekt unterstellt wurde, ich würde die Unwahrheit sagen....war ein Stich mitten ins Herz. ![]() ![]() Möglicherweise würde ich mich in meiner heutigen Verfassung gegen diese Entscheidung wehren.... ![]() LG |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu KleineElfe für den Beitrag: | Leona (11.01.2011) |
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#4 |
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Stamm Mitglied
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Hi Leona,
ich möchte dir genauso wie @Vicky empfehlen, den Ablehnungsbescheid von einer juristischen Person prüfen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass deine persönliche Kraft nicht aufgebraucht ist. Der Kampf meiner Partnerin zieht sich jetzt bereits über Jahre hin. Ihr Antrag wurde zunächst ebenfalls abgelehnt, sie dann auf anraten ihres Rechtsanwalts in Widerspruch gegangen. Ohne dessen ohne hätte sie (wir) niemals diesen langen Kampf überstanden. Eventuell ist sie nun doch bald am Ziel... Für deinen Kampf wünsch ich dir weiterhin viel Kraft und Energie!!! Geändert von Inseljunge (11.01.2011 um 19:46 Uhr) |
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#5 |
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Mitglied
Themenstarter
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Hi
tut mir leid das ich erst heute wieder schreibe. Gegenwärtig wächst mir einiges über den Kopf. Aber meine Rechtsanwältin wird gegen Ablehnung Widerspruch einlegen. Danke für diese Worte. Ich weiß nicht welche Erfahrungen machen, allerdings, aber ich fühle mich von Sachbearbeiterinnen und Gutachtern behandelt wie...*sauer* |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Leona für den Beitrag: | Vicky (14.01.2011) |
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#6 |
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Mitglied
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@Leona
Ich wünsch dir viel Kraft und wünsch dir, dass du hoffentlich zu deinem Recht kommst! |
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#7 |
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Mitglied
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#8 |
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Mitglied
Themenstarter
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Vielen Dank für euren Zuspruch.
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#9 |
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Mitglied
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@Leona
Mein OEG-Antrag gelehnt... Das Verfahren läuft jetzt bereits über 7 Jahre und ich wollte schon ein paar alles hinwerfen.Aber zum Glück spielt da meine Anwältin nicht mit... Ich wünsch dir weiterhin viel Kraft und lass dich nicht entmutigen.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Sophie für den Beitrag: | Leona (02.03.2011) |
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#10 |
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Mitglied
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@Leona
Leistungen nach dem OEG bewilligt zu bekommen, ist echt kein Spaziergang, aber lass dich nicht entmutigen. ![]() Ggf. kannst dich nich mit deiner Rechtantwältin beraten, Klage beim zuständigen Sozialgericht gegen das Versorgungsamt einzureichten. Mein Antrag wurde auch abgelehnt, dagegen hat meine Anwältin Widerspruch eingelegt... ...bis heute wurde mich zwar noch keine Entscheidung mitgeteilt, aber meine Anwältin meinte letzte Woche, die Aussichten für eine demnächst positive Nachricht stehen nicht schlecht. |
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| Stichworte |
| ablehnungsbescheid, entschädigungsrecht, leistungsbewilligung, oeg antrag, prüfungsverfahren, verwaltungsrechtsweg |
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