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Forum Engel
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Hallo zusammen!
Betroffene von häusliche und / oder sexualisierte Gewalt können einerseits ihren Täter durch die Erstattung einer Strafanzeige für seine Tat in die Verantwortung zu nehmen. Im Strafrecht geht es darum, den Täter für die gesetzeswidrige Tat zu bestrafen. Ankläger ist diesem Fall der Staat, durch die jeweilige Staatsanwaltschaft vertreten wird. Das Opfer hingegen ist "nur" und kann ggf. als Nebenkläger/in an dem Verfahren teilnehmen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe, muss der Täter diese nicht an das Opfer sondern z.B. an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Jedoch haben Betroffene die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch gegen den Täter auf Zahlung von Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Allerdings müssen derartige Forderung gesondert geltend gemacht werden. Mich würde interessieren, wer von euch möglicherweise den zivilen Rechtsweg bestritten hat. Wenn ja, wer euch dabei begleitet/unterstützt? Und wenn nicht: Was sprach dagegen? Wenn ihr das erzählen wollt/könnt. Viele Grüße Mütze |
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Mitglied
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Hallo,
bisher hat zu diesem Thema hier noch niemand etwas geschrieben, also mach ich heute mal den Anfang. Mag sein dass es viele von euch anderes sehen und sicherlich ist es auch ein Stück "falscher" Stolz... Gegen allem anraten von Menschen dich mich unterstützen, kommt es für mich nicht in Betracht zivilrechtliche Ansprüche gegen über meinem Täter geltend zu machen. Ich möchte von IHM weder Schmerzensgeld noch....erhalten, den ich hätte immer das Gefühl, IHM die Möglichkeit zur Verfügung stellt zu haben, dass ER sich von seiner Schuld und dem was Er mir angetan, mit finanziellen Mitteln frei kaufen konnte. Und dies möchte ich nicht! Viele Betroffene vertreten aus nur zu verständlichen Gründen eine anderweitige Sichtweise, aber für mich ist es rein emotionalen Gründen die richtige Entscheidung. |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Lara1982 für den Beitrag: | Mütze (30.01.2011) |
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#3 |
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Forum Engel
Themenstarter
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Hallo @Lara,
zunächst einmal lieben Dank für deine sehr ehrliche Antwort. Die Gründe weshalb Betroffene von ihrem Täter Schmerzengeld annehmen können /wollen sind individuell verschieden. Und offen gestanden kann ich auch Betroffene verstehen, die sich dagegen entscheiden. Nur oftmals ist es für Betroffene wirklich sinnvoll und vor allem hilfreich, Schmerzensgeldforderungen gegen über dem Täter/in geltend zu machen, um beispielsweise Behandlungs-,Therapie- oder sonstige Folgekosten zu begleichen. Aber wie gesagt, genauso wie bei der Erstattung einer Strafanzeige (und dem damit verbundenen Strafverfahren), ist auch die Einleitung eines zivilrechtlichen Verfahrens immer eine individuelle Entscheidung. ![]() Vieles Grüße Mütze |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Mütze für den Beitrag: | TraurigeSeele (31.01.2011) |
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#4 |
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Stamm Mitglied
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Hallo @Mütze,
in meinem Fall wurde das Zivilverfahren vom zuständigen Gericht aufgrund des laufenden Strafverfahren gegen meinen Täter ausgesetzt. *Schnief* Deshalb kann ich mich zu diesem Thema nicht großartig äußern. LG Biggie |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Biggie für den Beitrag: | Leomax (01.10.2011) |
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#5 |
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Ehrenmitglied
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Hallo
Momentan bin ich noch bei der Abklärung ob ich noch irgendeine Entschädigung von dem Täter. Leider wurde mir gesagt das erst seit 1998 das Gesetz erst bei uns gibt wo man Schmerzensgeld bekommt. Was davor war fällt nicht rein. Das einzige was ich machen kann,hat @Mütze hier schon erläutert. Was es noch gibt muss ich erst mit einen Anwalt reden. Liebe Grüße |
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#6 |
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Stamm Mitglied
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Hi @TraurigeSeele,
ich bin einfach mal neugierig. ![]() Wie lange nach den eigentlich Übergiffen können Forderungen gegen eine(n) Täter/in in Österreich geltend gemacht werden , weisst du dass zufällig?lg |
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#7 |
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Ehrenmitglied
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Hy Sabse
Zu mir haben sie gesagt das ich 10 oder 20 Jahre(Bin mir da jetzt nicht so sicher)danach noch Anspruch auf Heil,Therapiekosten etc machen kann. Nach dem neuen Gesetzt was da ist 2009 kann ich innerhalb von 2Jahren Anspruch auf Schmerzensgeld machen. http://www.help.gv.at/Content.Node/2...e.2910007.html Sorry an alle habe mich vertan das Gesetzt mit dem Schmerzensgeld ist in 2009 in Kraft gesetzt worden. Lg Geändert von TraurigeSeele (01.02.2011 um 14:23 Uhr) |
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#8 |
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Hi @TraurigeSeele,
dankeschön für deine Antwort. ![]() Diese Seite konnte ich bisher gar nicht. Dieses Gesetz ähnelt dem OEG über welches Opfer von Gewalttaten staatliche Entschädigungsleistungen beantragen können. Nicht aber um zivilrechtliche Forderungen gegen den jeweiligen Täter gerichtlich einzuklagen. Oder? lg |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu sabse für den Beitrag: | Leomax (01.10.2011) |
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#9 |
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Ehrenmitglied
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Hy
Zivilrechtlich Rechtlich? Buh da bin ich überfragt,das muss ich erst Fragen. Aber wenn ich was weiß schreib ich es dir,ausser du erfährst es vorher. Liebe Grüße |
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#10 |
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Stamm Mitglied
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Hi @TraurigeSeele,
nur keine Eile. Bin nur neugierig. ![]() Ich könnte ich ja auch einfach nur mal googeln. ![]() lg |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu sabse für den Beitrag: | Leomax (01.10.2011) |
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