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Alt 04.02.2011, 11:39   #11
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Standard AW: Zivilrechtliche Forderungen gegenüber dem Täter

Hallo,

hierzu möchte ich anmerken, dass Betroffene von Sexualstraften die Zahlung von Schmerzsgeld nicht zwangsläufig über einen Zivilgericht einklagen müssen.
Stichwort: das sog. "Adhäsionsverfahren"

LG
Emila
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Chris (04.02.2011), Kathi87 (04.02.2011), Leomax (01.10.2011), Tinchen (04.02.2011)
Alt 17.09.2011, 12:32   #12
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Standard AW: Zivilrechtliche Forderungen gegenüber dem Täter

Nu denn, werde ich mal dieses Thema weiter fortführen.

Bei mir haben die Folgen der Straftat gravierende wirtschaftliche Schäden nach sich gezogen.
Mir und meiner Familie ist unermessliches Leid zugefügt worden, dass mit allem Geld der Welt natürlich nicht gut zu machen ist.
jetzt kommt mein aber....um meiner ramponierten Gesundheit gutes zu tun, benötige ich wirtschaftliche Möglichkeiten, sei es der Urlaub, um hier rauszukommen, oder ein Zeichenkurs oder, oder, oder. Dinge, die mir gut tun, kosten nun mal Geld.
Geld, das ich auch vom OEg nicht erhalte.
Und...nur eine Haftstrafe ist mir zu wenig, der geht mit einem Berg Schulden aus dem Knast. Es ist die einzige legitime Form der "Rache", die mir unser Gesetz anbietet.
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Leomax (01.10.2011)
Alt 24.09.2011, 00:51   #13
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Standard AW: Zivilrechtliche Forderungen gegenüber dem Täter

Ach so.....im Adhäsionsverfahren ist in der Tat auch Schmerzensgeld ausgeurteilt worden. Allerdings nur für eine Person, für mich und meine Tochter nicht.

Das mussten wir dann in einem Zivilverfahren beziffern lassen.
Das Zivilverfahren dauerte 5 Jahre !!!

Ich bekam immer wieder vom Gericht Vergleichsvorschläge, weil Richter gehalten sind verkürzend auf das Verfahren einzuwirken. es war für mich ein Schlag ins Gesicht, dass ein Richter von mir erwartete mich mit dem Täter "an einen Tisch" zu setzen, um über den Schaden zu verhandeln, Das war völlig absurd und ich habe dem auch nicht zugestimmt, sondern auf ein Urteil bestanden.
Der Täter hat alles bestritten...logisch...und ich muss beweisen, muss beweisen, dass die tat mich berufsunfähig gemacht hat, muss beweisen, wie hoch mein Einkommen war.
Immer wieder lies der Pflichtverteidiger Termine verschieben, sein Mandant wäre ja so schlecht erreichbar, putzig der ist inhaftiert und nicht beim Fussball.
Und so zog es sich über 5 Jahre...
Und ich würde es trotz aller Anstrengung wieder machen.
Er konnte aus der Nummer nicht raus, es war eine Frage der Geduld.
Pink Panther ist offline   Mit Zitat antworten
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Chris (24.09.2011), Katherine (21.11.2011), KleineElfe (24.09.2011), Lara1982 (24.09.2011), Leomax (01.10.2011)
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erfahrungsaustausch, zivilrecht, zivilverfahren

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