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Menschen mit Erfahrungen von physische und/oder psychische Gewalt haben u.a. den Wunsch nach Gerechtigkeit, Bestrafung des Täters (oder der Täterin) und gesellschaftliche Anerkennung des erlittenen Unrechtes, welches ihnen angetan wurde. Dagegen stehen jedoch die psychischen Belastungen, die mit einem Strafverfahren verbunden Gerade für Betroffene von sexualisierter oder häuslicher Gewalt ist die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige oftmals sehr schwierig. Die Gründe weshalb Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oftmals nicht zur Anzeige gebracht werden sind individuell verschieden.
Jedoch können Ermittlungsbehörden immer nur dann tätig werden, wenn sie von Taten Kenntnis erhalten! Ansonsten bleiben die jeweiligen Täter/innen unerkannt und können ggf. ihre strafbaren Handlungen unbehelligt fortsetzen. Betroffene sollten möglichst Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen und sich in der Phase der Entscheidungsfindung immer von einem Opferanwalt beraten lassen. Angehörige, Freunde und Lebensgefährten sollten im Umgang mit betroffenen Menschen darauf achten, keine Entscheidung gegen den ausdrücklichen Willen der jeweiligen geschädigten Person zutreffen! Denn für jedes Opfer von sexueller Gewalt ist es von erheblich Bedeutung, dass es das Gefühl von Kontrolle und Selbstbestimmung zurück bekommt, dazu trägt u.a. bei dass nahe stehende Personen jede Entscheidung akzeptieren und persönliche Emotionen in den Hintergrund stellen. Betroffene von sexueller Gewalt müssen allerdings wissen, dass eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein sog."Offizialdelikt" darstellt. Dies bedeutet, dass eine Strafanzeige nicht zurückgezogen werden kann. Die Ermittlungsbehörden müssen tätig werden, sobald sie von einer Sexualstraftat in Kenntnis gesetzt werden. Des weiteren sollten Betroffene jedoch auch wissen, dass die persönliche Entscheidung für oder gegen Strafanzeige grundsätzlich nicht unmittelbar nach einem sexuellen Übergriff erfolgen muss. Eine Vergewaltigung beispielsweise verjährt erst nach 20 Jahren. Je eher allerdings eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt wird, umso besser kann jedoch die Beweisführung erfolgen! In der nachfolgenden Abbildung hat der @Support den wesentlichen Ablauf eines Strafverfahrens grafisch dargestellt. Wir hoffen dass, diese Abbildung hilfreich ist, um betroffenen Menschen einen groben Überblick bzgl. des Ablaufs eines Strafverfahrens zu vermitteln. Der Anhang kann übrigens hier als pdf-Datei auch heruntergeladen werden. Geändert von Chris (03.03.2011 um 13:10 Uhr) Grund: Anhang aktualisiert |
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