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Alt 16.08.2010, 12:01   #1
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Hallo

Seit Jahren quällt mich die Frage ob nach einer Anzeige von einer Vergewaltigung das beim Täter irgendwo ein Schriftlicher Eintrag ist.
Oder erlischt das mit der Zeit.

Liebe Grüsse
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Alt 16.08.2010, 13:37   #2
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Huhu @TraurigeSeele,

also sobald ein(e) Täter/in polizeilich bekannt ist und verurteilt wurde, erhält er/sie in Deutschland einen Eintrag ins Bundeszentralregister.
Sollte sich also ein vorbestrafter Sexualstraftäter sich beispielsweise als Erzieher bewerben, müsste er ein aktuelles ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. In diesen wäre dann ein entsprechender Vermerk.
Ein vollständiger Zugriff auf Einträge ins Bundeszentralregister bleibt allerdings den Staatsorganen wie Bundes- und Landesbehörden, den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsbehörden usw. vorbehalten.

Einträge von Erwachsenen werden bei von höheren Haftstrafen meines Wissens nach grundsätzlich nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Ausgenommen sind Verurteilungen wegen Sexualstraftaten!

In Österreich existiert dies in ähnlicher Form. Nur das es sich Strafregisterbescheinigung nennt. Dort werden Sexualstraftaten ins Strafregister eingetragen. Schau mal hier

Es grüßt dich die liebe Chris
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Support (16.08.2010), TraurigeSeele (16.08.2010)
Alt 16.08.2010, 14:53   #3
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Wie ist es den dann, wenn der Täter nicht verurteilt wurde, weil die Tat nicht im öffentlichen Interesse liegt....(Vergewaltigungen jetzt mal ausgeschlossen)
Wird den auch nur bei einer Anzeige irgendwas im Führungszeugnis stehen?
kleinfetti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2010, 14:55   #4
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Hallo Chris

Danke für die Infos.
Also habe ich das richtig verstanden bleibt das ein Leben lang in diesem Strafregister wenn ein Sexueller Missbrauch an einem Kind statt gefunden hat.
Wenn der Täter ein Erwachsener ist.

Danke Chris.
Liebe Grüsse
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Alt 16.08.2010, 15:19   #5
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Zitat:
Zitat von kleinfetti Beitrag anzeigen
Wie ist es den dann, wenn der Täter nicht verurteilt wurde, weil die Tat nicht im öffentlichen Interesse liegt....(Vergewaltigungen jetzt mal ausgeschlossen)
Wird den auch nur bei einer Anzeige irgendwas im Führungszeugnis stehen?

Besteht Tatverdacht von häuslicher oder sexueller Gewalt nicht immer ein öffentliches Interesse? Somit sind die Behörden sind verpflichet zu ermitteln.

Zitat:
Zitat von kleinfetti Beitrag anzeigen
Wird den auch nur bei einer Anzeige irgendwas im Führungszeugnis stehen?
Gute Frage. Ich glaube aber eher nich. Oder?

LG, Ronja
Ronja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2010, 20:18   #6
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Zitat:
Zitat von TraurigeSeele Beitrag anzeigen
Hallo Chris

Danke für die Infos.
Also habe ich das richtig verstanden bleibt das ein Leben lang in diesem Strafregister wenn ein Sexueller Missbrauch an einem Kind statt gefunden hat.
Wenn der Täter ein Erwachsener ist.

Danke Chris.
Liebe Grüsse
Hallo,

in Österreich sind die gesetzlichen Bestimmung etwas anders als in Deutschland gestaltet.

@TraurigeSeele, in Österreich ist die Höhe einer Bewährungs- oder Haftstrafe in erheblicher Weise ausschlaggebend, ab wann ein Eintrag nicht mehr in der Strafregisterbescheinigung aufgeführt wir. Schau hier (unter Tilgungsfristen).

@kleinfetti, also durch reine Strafanzeige liegt ja einen noch lange kein rechtskräftiges Urteil vor, sondern es wird erst mal einen entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Somit findet auch noch keine Eintragung ins Führungszeugnis statt.
Denn bis zu einer rechtskräftige Verurteilung gilt eben eine Tat als nicht bewiesen und folglich greift bis zum Abschluß eines Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Übrigens ohne jetzt weitere Einzelheiten zu kennen, würde ich dir empfehlen, dass dich von deinem Anwalt vielleicht noch mal eingehend beraten lässt. Ich denke ist zweifelsfrei sinnvoll.

Welche Delikte nicht aufgeführt werden kannst du falls Interesse besteht z.B. hier mal nachlesen. Ich mache jedoch explizit darauf aufmerksam, dass dies alles keine verbindlichen Aussagen sind!
Wenn ihr es genau wissen möchtet, dann erkundigt euch bitte bei den entsprechenden Behörden oder kontaktiert einen Anwalt.

Viele Grüße
Support
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Geändert von Support (16.08.2010 um 20:19 Uhr)
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Inseljunge (22.08.2010), TraurigeSeele (17.08.2010)
Alt 17.08.2010, 10:29   #7
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Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Besteht Tatverdacht von häuslicher oder sexueller Gewalt nicht immer ein öffentliches Interesse? Somit sind die Behörden sind verpflichet zu ermitteln.



Gute Frage. Ich glaube aber eher nich. Oder?

LG, Ronja
Leider nicht,..bei der "Geschichte" von meinem Vater und mir, ist das leider anders gehandhabt worden...da meinten die Behörden es sei nicht im Öffentlichen Interesse,...obwohl er Erzieher ist?!
kleinfetti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:28   #8
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Zitat:
Zitat von kleinfetti Beitrag anzeigen
Leider nicht,..bei der "Geschichte" von meinem Vater und mir, ist das leider anders gehandhabt worden...da meinten die Behörden es sei nicht im Öffentlichen Interesse,...obwohl er Erzieher ist?!
Hallo,

wurde denn das Verfahren aufgrund dieser Begründung komplett eingestellt?
Falls ja, finde ich dies schon echt merkwürdig.

LG,Ronja
Ronja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2010, 12:46   #9
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Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen

wurde denn das Verfahren aufgrund dieser Begründung komplett eingestellt?
Falls ja, finde ich dies schon echt merkwürdig.
nein die meinten damals ich kann den privatklageweg nehmen,..das heißt Zum schiedsamt, um mit denen und meinem Vater darüber zu sprechen wie wir das auch ohne Gericht "klären" können,...(was gibt es da zu klären?) und falls man sich nicht einig wird kann man die Privatklage erheben. Ob sie statt findet weiß ich leider noch nicht , weil ich derzeit da noch auf eine Antwort des Amtsgericht warte,...
kleinfetti ist offline   Mit Zitat antworten
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Ronja (18.08.2010)
Alt 18.08.2010, 18:40   #10
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Hallo kleinfetti

Stimmt klären gibts da nichts mehr.
Aber ich kann es trotzdem nicht verstehen das das nicht vor dem Gericht ist.
Das ist in meine Augen eine schwere Straftat usw.
Das ist nicht fair dir gegenüber weiß nicht wo da die Gerechtigkeit ist.

Ich hoffe das er noch seine gerechte Strafe bekommt.

Liebe Grüße
TraurigeSeele ist offline   Mit Zitat antworten
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bundeszentralregister, einträge wegen sexualstraftaten, führungszeugnis, strafregisterbescheinigung

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