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#21 | |
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Zitat:
@kleinfetti, es ist für dich persönlich kein Trost und trotzdem möchte ich etwas anmerken. Ich hatte zu meiner Schulzeit einen äußerst verständnisvollen Lehrer, der von uns alle geschätzt wurde. Durch reinen Zufall hatte Jahre später seine Tochter kennen gelernt und erfahren, dass er sie und seine Frau über Jahre geschlagen und tyrannisiert hat. Gerade bei IHM hätte ich mir so etwas nie vorstellen können. Es wird nicht gerne gehört, mittlerweile ist bekannt das Familienmitglieder von Pädagogen viel häufig unter jeglicher Form von Gewalt leiden, als was man sich vorstellen kann. Erschreckend aber leider wahr. LG, Diana |
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#22 |
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Neues Mitglied
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Hi Leute,
uiuiu ,... also ehrlich gesagt bei der Frage was ich erreichen will,.. war ich mir am Anfang ziemlich sicher das es strafrechtlich verfolgt wird und ich nur noch vor Gericht mit meinem Vater sprechen muss. Da dem ja leider nicht so war und ich jetzt ja schon seid gut einem Jahr da hinter her bin das, die ganze Geschichte überhaupt irgendwie vor Gericht kommt und er überhaupt eine Verurteilung bekommt. Egal was letzten endes dabei raus kommt. Ich denke mein Grund und mein Ziel warum ich das mache ist,..das er vertehen und wissen soll,das er nicht so mit mir umspringen kann und es auch nie wieder in erwägung zieht meine Brüder zum Beispiel zu schlagen. Außerdem will ich das er kapiert das nicht Ich sondern er der Täter ist,..?! Leider hat er das ganze trotz Anzeige und so weiter, noch immer nicht eingesehen und verstanden. Erklärt das eure Frage?Das ganze klingt bestimmt sehr komisch, aber ich bin mir nicht sicher wie ich das ganze sonst erklären soll. Zu den Gerichtskosten: Mein Antrag hierzu hab ich vor einigen Wochen abgeben, dieser wurde gestern vom Amtsgericht abgelehnt, weil sie keinen Erfolg bei der Privatklage sehen.... |
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#23 |
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techn. Administrator
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Hallo @kleinfetti,
ich denke, es ist völlig nachvollziehbar was du möchtest. Selbst wenn du einen Prozess verlieren würdest, wäre es für dich ganz wichtig, dass von Strafverfolgungsbehörden dies anerkennen, was dir widerfahren ist. In dem beispielsweise ein Staatsanwalt oder Richter dir zumindest zu verstehen gibt: "JA, dir wurde Unrecht getan, aber für eine Prozess reicht es leider nicht aus oder eine mögliche Verurteilungen fehlen die erforderlichen Beweise"! Aus psychischer Sicht wäre dies für dich persönlich ganz sicher von erheblicher Bedeutung. Oder? ![]() Was die Ablehnung der Prozesskostenbeihilfe angeht....hm ich denke du solltest dich noch mal an den Weissen Ring wenden bzw. eine ausführliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hier übrigens noch paar Info`s zur Prozesskostenhilfe. Denke das ist nicht Interessant für dich. Viele Grüße Support
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Lies viel, schreib noch mehr ;-) Geändert von Vicky (28.08.2010 um 16:49 Uhr) |
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#24 | ||
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Forum Engel
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Zitat:
Zitat:
Kenn mit damit nicht so aus. lg |
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#25 |
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Stamm Mitglied
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@kleinfetti
Dein Verlangen nach Anerkennung und Gerechtigkeit ist wirklich verständlich. Um aber tatsächliches etwas zu reichen, solltest du dich wirklich von einem Opferbetreuer/in beraten lassen. Auch wenn nach dem Strafgesetzbuch kein Verfahren eingeleitet wurde, besteht trotzdem die Möglichkeit des zivilen Rechtsstreits, dieser kann sich allerdings über Jahre hinziehen. Ob dies für dich tatsächlich sinnvoll ist und ob du die Kraft dazu hast....hm das müssen andere und natürlich an erst Stelle du selbst beurteilen. Wie auch immer du dich entscheidet, ich wünsch dir für deinen Weg viel Kraft. lg |
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| Stichworte |
| bundeszentralregister, einträge wegen sexualstraftaten, führungszeugnis, strafregisterbescheinigung |
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