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Vorhin hat mir eine Freundin erzählt, dass möglich ist bei einem Wohnungswechsel eine Auskunftssperre zu beantragen. Hat das von euch schon mal jemand getan und kann mir sagen wo ich einen solchen Antrag stellen kann? Bei der Polizei, Einwohnermeldeamt.....
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#2 |
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Forum-Experte
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Huhu
Soviel ich weiß (aber kein Anspruch auf Richtigkeit), muss man einen formlosen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt stellen. Allerdings muss es dafür triftige Gründe(Gefahr für Leib und Leben) geben. Vielleicht hilft dir das weiter? das hab ich grad im Netz gefunden dazu: Bayerischer Beh Liebe Grüße |
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#3 |
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techn. Administrator
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Hallo @Sabse,
also grundsätzlich ist es möglich bei dem zuständigen Bürgerbüro einen formlosen Antrag bzgl. einer Auskunftssperre zu stellen. Mir ist allerdings bekannt das ein entsprechendes Formular bei vielen Meldestellen erhältlich ist. Wie @Feuerkind bereits erwähnte, müssen für die Bewilligung eines solchen Antrages Gründe aufgeführt werden. Beispielsweise die Befürchtung von weiterer Bedrohung oder Gewaltanwendung. Solltest du in der Vergangenheit bereits Opfer von körperlichen Gewalttätigkeiten geworden sein, ist es sinnvoll die als Begründung zu erwähnen. Nach Antragstellung erfolgt durch das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ob dem Antrag entsprochen werden kann. Es ist möglich, dass du von dem LABO gebeten wirst weitere Beweise (z.B. ärztliche Atteste oder Vorgangsnummer der Strafanzeige) zu erbringen, wenn du kein Nachweis erbringen kannst, sollst du dich spätestens dann an eine Beratungsstelle wenden. Ich möchte hoffe wir könnten dir etwas weiterhelfen, möchte ich allerdings darauf hinweisen das wir die hier keine verbindlichen Aussagen machen. Wenn du näheres wissen möchtest, erkundige dich bitte z.B. bei einer Frauenberatungstelle. In unserem Linkverzeichnis findest du sicherlich eine passende Kontaktadresse ist deiner Nähe. Viele Grüße Support
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Lies viel, schreib noch mehr ;-) Geändert von Support (09.06.2010 um 02:11 Uhr) |
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#4 |
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Hey Sabse,
@Feuerkind und der Support haben dir ja schon die wichtigsten Info`s gegeben. Einen Hinweis hab ich aber noch. Und zwar solltest du z.B. in ein anderes Bundesland umziehen, solltest du auch im Herkunftsort eine Auskunftssperre beantragen. Es grüßt die liebe Chris
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#5 |
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Stamm Mitglied
Themenstarter
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Dankeschön für eure Antworten. Einiges hatte ich jetzt noch nicht gehört, aber ich werde mich auch noch mal beim Einwohnermeldeamt erkündigen. Wird man eigentliche benachrichtigt wenn sich jemand nach der neuen Adresse erkündigt hat?
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#6 |
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Team-Mitglied
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Hey Sabse,
wenn einer Auskunftssperre bewilligt wurde, dann wird deine neue Adresse erst mal nur an Behörden (Jugendamt o.ä..) auf Nachfrage weitergegeben. Wenn eine Privatperson eine Anfrage stellt, erhältst du ein Anfrage ob einer Herausgabe der Adresse zustimmst. So ist es mir bekannt. Auf die Benachrichtigung solltest du unbedingt der festgelegten Frist reagieren. Es grüßt die liebe Chris
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Chris für den Beitrag: | sabse (10.06.2010) |
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#7 |
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Stamm Mitglied
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Es mag alles richtig sein. Nur ich mußte die Erfahrung machen, dass es gar nicht so leicht ist eine Bewilligung zu erhalten. Obwohl ich über längere Zeit bedroht und mir aufgelauert wurde, hat Einwohnermeldeamt meinen Antrag abgelehnt. Die genaue Begründung kenne ich jetzt allerdings nicht mehr. Es ist schon eine Weile her. @Sabse, ich wünsch jedenfalls viel Glück.
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#8 |
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Mitglied
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Da magst du recht haben, ich hab damals auch probs gehabt die auskunftsperre zu bekommen... Die Anzeige lief zwar aber ich hatte kein schreiben und wußte net unter welchem Zeichen das geführt wurde...
Bin dann zu meinem Anwalt damit gegangen, der hat mir ein Schreiben aufgesetzt und danach wurd es direkt bewilligt. Beratungsstellen können einem da aber auch gute Tipps geben wie man das durchsetzt. Geändert von Firestarter (12.06.2010 um 19:35 Uhr) |
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#9 |
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techn. Administrator
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Hallo @Sabse,
@Firestarter, hat dir völlig richtig den gleichen Hinweis gegeben, welchen dir @Vicky per PN auch mitgeteilt hatte. Bei der Beantragung einer Auskunftssperre ist dir jede Frauenberatungsstelle oder ein Anwalt gerne behilflich. Desweiteren hatte @Vicky dir ja bereits verschiedene Kontaktdressen genannt und in unserem Linkverzeichnis findest du weitere Adressen. Bei weiteren Fragen versuchen wir dir gerne Hinweise zu geben, sei jedoch bitte so nett und stell deine Frage entweder im Forum oder benutze die PN Funktion. ![]() Ich möchte dich allerdings noch einmal darauf hinweisen, dass du von uns persönlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte erhalten wirst. Dies hatte ich dir in der Vergangenheit bereits mitgeteilt. Hab bitte Verständnis das wir dazu nicht berechtigt sind. Für rechtsverbindliche Informationen wende dich bitte an eine Beratungsstelle, einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Behörde. Viele Grüße ![]() Support
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#10 |
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Stamm Mitglied
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Heute hab ich den Antrag eingereicht und hoffe, das die Bearbeitung nicht so lange dauert.Ich möchte mich an dieser Stelle einfach noch mal für eure netten Hinweise bedanken.
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| auskunftssperre, behörden, einwohnermeldeamt, einwohnermelderegister, gefahrenabwehr, häusliche gewalt |
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