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Alt 16.01.2012, 18:17   #1
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Standard Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hallo,

ich muß mich z.Zt. wieder einmal mit Gesetzestexten beschäftigen und bin dabei auf einen Paragraphen im BGB gestossen, welchen ich bisher nicht überhaupt kannte.

§ 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Haftung bei Amtspflichtverletzung - JUSLINE Deutschland

Vielleicht ist diese Information für andere hier ebenfalls nützlich.

Liebe Grüße, Zerafina
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Doria (17.01.2012), Kathi87 (16.01.2012), KleineElfe (16.01.2012), sabse (18.01.2012), Support (16.01.2012), Teardrop (17.01.2012)
Alt 17.01.2012, 11:25   #2
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Danke, @Zerafina...
...dass Problem ist leider nur, einem Beamten ne mögliche Pflichtverletzung nachzuweisen...
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Zerafina (18.01.2012)
Alt 17.01.2012, 17:00   #3
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hallo.

Sehen das wie Leona... es ist leider kaum möglich, eine Amtspflichtverletzung zu beweisen. Und.... im Zweifelsfall "verschwinden" einfach Akteneinträge und Notizen. Oder es werden "Maßnahmen" bescheinigt, die niemals stattgefunden haben. Klar ist das Urkundenfälschung.... aber wie soll m,an das nachweisen?
Haben wir leider mehrmals erlebt.....

LG
Teardrop
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Leona (17.01.2012), Zerafina (18.01.2012)
Alt 17.01.2012, 18:56   #4
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hallo,

hmm...einem Sachbearbeiter / Beamten tatsächlich eine Pflichtverletzung nachzuweisen, ist mit Sicherheit kein leichtes unterfangen, jedoch nicht unmöglich.
In jedem Fall sollte man sich eine Juristen suchen der sich z.B. mit dem OEG und noch wichtiger mit dem Verwaltungsrecht auskennt.

Möglicherweise kann/möchte jemand über persönliche Erfahrungen berichten???
Harry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2012, 18:48   #5
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hey,

persönliche Erfahrung hab ich wenige, nur ich finde dass grundsätzliche Verhalten von Beamten gegenüber Betroffenen grenzt teilweise an eine Form der "Körperverletzung"!!!
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Teardrop (18.01.2012)
Alt 18.01.2012, 20:10   #6
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

@Harry
Tja, bei dem OEG sind wir dann schon beim nächsten Thema. Weisst Du, dass es nur ca. 1% der "Opfer" sind, die sich trauen OEG zu beantragen? Und weisst Du auch, dass es je nach Art der Gewaltat(en), fast unmöglich ist eine Entschädigung zu bekommen? Ich meine, jede Art von Gewalt ist in unseren Augen schlimm und ungerecht. Aber in der Gesellschaft und in der Justiz gibt es Abstufungen. natürlich keine offiziellen... Z.B. Opfer von Terrorismus, Selbstmordanschlägen, Entführungen etc. haben es theoretisch relativ "leicht" Leistungen nach dem OEG zu bekommen. Viele wissen allerdings nicht, dass ihnen das zustehen kann.....und beantragen deshalb nichts. Opfer von häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung und- missbrauch, psychischer-, physischer-, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung etc. haben so gut wie keine Chance Entschädigung nach dem OEG zu bekommen.
Von den Grauzonen wie Missbrauch in Heimen/Einrichtungen, Stalking, Mobbing etc. brauchen wir gar nciht sprechen. Am Beispiel der Odenwaldschule sieht man.... Recht und Gerechtigkeit und Respekt sind sehr dehnbare Begriffe. Wobei man es als Opfer von Institutionen noch einfacher hat.... weil das in der Presse lang und breit disskutiert wird... bei allem was im Privaten/familiären Umfeld geschieht.... naja, das wird totgeschwiegen.
Nicht falsch verstehen.... ich finde, diese Abstufungen von "schlimm", "weniger schlimm" und "ist doch schon längst vorbei" nicht wirklich respektabel. Für JEDEN Betroffenen ist es schlimm!!!!!!!!!!!

Wir durften uns beim Sozialgericht (wegen OEG) vom Richter anhören.... dass es "Mulitple menschen" gar nicht gibt....dass unser Haupttäter ja nciht Verurteilt wurde im Strafprozess und er (der Richter) es nicht verantworten könne, einem armen Mannund Familienvater das Leben zu zerstören, in dem er mich als "Opfer" anerkennt und Leistungen nach dem OEG zustimmt. Außerdem seien so Dinge wie sex., rit., sad. Missbrauch nur ein "Hirngespinst der feministischen Frauenbewegung". Und multiple... ach ja, das ist alles "nur gespielt und perfekt insziniert". Meine Anwältin (die sehr gut ist und sich auch in Sachen OEG gut auskennt!!!), meine Therapeutin und meine BEW-Betreuerin waren alle mit beim Soz.Gericht und im Saal, als der Richter sein "Urteil" verkündet. Und... sie waren alle sprachlos.

Nein, ein Glaube an Recht und Gerechtigkeit haben wir nicht mehr. Wir freuen uns über jeden, der es schafft, aber wir haben resigniert!

Sorry, ist jetzt doch lang geworden.

LG
Teardrop
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Alexa82 (18.01.2012), Funny_Fink (18.01.2012)
Alt 18.01.2012, 20:47   #7
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hallo Teardrop,

zunächst einmal finde ich eure Offenheit großartig und dafür schon einmal herzlichen Dank!

Und auch wenn ich eure Auffassung bis zu einem gewissen Punkt ehrlich teile, würde ich gerade bei dem Thema OEG wirklich zwischen einen Opfer von Gewalttaten unterschiede machen. Klar habe es Betroffene von sexueller Gewalt noch schwerer, weil ich haufig keinen "Beweis" über die erlebte Gewalt erbringen können oder wollen.

Aber den Kampf um Anerkennung und Versorgung müssen alle Opfer auf gleiche Weise führen.

Ein Beispiel:
In meinen Umfeld lebt ein junger Mann, der vor Jahren Opfer einer Geiselnahme wurde...

Der Täter wurde rechtskräftig verurteilt und genießt jetzt sämtliche Vorteile des deutschen Strafvollzuges....
....dagegen ist das Leben von dem Bekannten eigentlich zerstört...d.h. er ist arbeitsunfähig, hat zwei gescheiterte Beziehungen, mußte einen großen Teil seiner Therapiekosten selbst tragen und kämpft bis heute um die Anerkennung nach dem OEG.

Versteht ihr was ich meine?

lg Alexa
Alexa82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2012, 07:29   #8
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Hallo Alexa.

Ja, wir verstehen was Du meinst. Wir haben ja auch gesagt, dass es THEORETISCH relativ "leicht" ist, viele aber gar keinen Antrag stellen bzw. dann auch Jahre lang kämpfen müssen... und letztendlich doch ncihts bekommen.

Zitat:
dagegen ist das Leben von dem Bekannten eigentlich zerstört...d.h. er ist arbeitsunfähig, hat zwei gescheiterte Beziehungen, mußte einen großen Teil seiner Therapiekosten selbst tragen
ja nachvollziehbar. allerdings haben die meisten Gewaltopfer eine solche Karriere.... Wir sind ebenfalls berentet, haben massive Folgen psychisch, aber auch physisch und müssen unsere Therapie ebenfalls selbst zahlen. Das ist für uns also kein Argument...
Und trotzdem haben es "normale" Gewaltopfer "leichter"was nciht heißt, dass sie es leicht haben!

Zitat:
weil ich haufig keinen "Beweis" über die erlebte Gewalt erbringen können oder wollen.
diese Aussage finden wir grenzwertig und abwertend.... Wenn sich Betroffene dazu entschließen, den juristischen Weg zu gehen "wollen"sie durchaus Beweise bringen. Wir hatten unzählige Gutachten, die positiv für uns waren. wir hatten ebenfalls viele viel Arztberichte und Dokumentationen über "äußerliche" Zeichen und Verletzungen. Wir hatten ebenfalls einen DNA Nachweis, wir hatten mehrere Zeugen, die verschiedene MIsshandlungen gesehen und miterlebt haben. Alle diese zeugen und Akten und Beweise waren Teil des Starfverfahrens....... trotzdem wurde er aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen.

Zitat:
ich finde, diese Abstufungen von "schlimm", "weniger schlimm" und "ist doch schon längst vorbei" nicht wirklich respektabel. Für JEDEN Betroffenen ist es schlimm!!!!!!!!!!!
diese Aussage meine ich auch so, wie ich ihn im oberen Posting geschrieben habe!

LG
Teardrop
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Alt 19.01.2012, 14:50   #9
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Hallo @Teardrop,

ich hoffe nicht, dass meine Worte missverstanden wurden. Denn ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass andere Betroffene (und Angehörige) von Gewalttaten zumindest die gleichen Probleme haben wenn sie Leistungsansprüche geltend wollen.

Und mit Verlaub...für Opfer sexualisiert und häuslicher Gewalt wurde das Netzwerk von Hilfsangboten glücklicherweise sehr verbessert, dagegen gibt es für Opfer bestimmter Straftaten keine (oder nur verschwiedend geringe) Hilfsangbote...

Nur nur ein Beispiele:
Die Hilfe und Versorgung von Hinterbliebenen von Tötungsdelikten ist nicht selten eine absolute Katastrophe!

lg Alexa
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Alt 28.01.2012, 09:28   #10
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Hallo zusammen

Wir haben in den letzten Tagen gemerkt, dass das Thema für uns noch sehr schwierig ist und vieles auslöst... im Negativen Sinn. Deshalb werden wir uns vorerst aus dieser Disskussion raushalten.... um niemandem unrecht zu tun oder "anzumotzen"
Es ist eine sehr wichtige Disskussion, finden wir. Leider können wir im Moment eben nicht konstruktiv sein.
Vielleicht schaffen wir es aber in ein paar Wochen, wieder einzusteigen...

LG
Teardrop
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Alexa82 (03.02.2012)
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