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Alt 28.01.2012, 13:03   #11
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hi ihr alle,

ich darf das Thema mal zum Ausgangspunkt zurückführen.

Amtspflichtverletzungen nach BGB. Bin ich auch schon drüber gestolpert und hab gedacht...super...ich kriege ihn doch den SB.

1. das nachzuweisen ist unglaublich schwer, denn es muss Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und
2. begeht ein Beamter im Dienst eine Amtspflichtverletzungen gehen alle daraus entstandenen "Schäden" auf den Arbeitgeber zur Regulierung über.

Für mich heißt das auf Deutsch...durch den Beamtenstatus geschützt, kann der machen was er will. Denn selbst wenn es einmal gelingen sollte, das nachzuweisen, haftet er dafür nicht selber.

Und nur wenn es an das eigene Portemonnaie gehen würde, würden die vielleicht korrekt arbeiten.

Dennoch....es gibt die Möglichkeit einen sog. Befangenheitsantrag zu stellen.
Das ist...*grübel*....meine ich....Verwaltungsverfahrensgesetz.

Nach 7 Jahren Krieg mit dem VA bin ich für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich unglaublich viel meiner Gesundheit in diesem Krieg einbüße.
Die jetzt noch anhängigen Klageverfahren werde ich noch zu Ende führen, da die Präzedenscharakter haben und dann werde ich mich bemühen, mich möglichst unabhängig vom VA zu machen.

LG
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Alt 28.01.2012, 16:54   #12
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Standard AW: Haftung bei Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB)

Hallo @Pink Panther,

ich steh ja eigentlich noch am Anfang, nur deine Worte sprechen mir aus vollem Herzen!!!
Meine RA hatte vor kurzem übrigens ähnliches gesagt. Nach dem Motto: "dieser Paragraph verspricht viel - hält jedoch wenig".

Einem Beamten tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, ist praktisch fast unmöglich. Und selbst wenn, hat es für den betreffend SB keine wirklichen Konsequenzen.
Leona ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2012, 13:22   #13
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Zitat:
Zitat von Teardrop Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

Wir haben in den letzten Tagen gemerkt, dass das Thema für uns noch sehr schwierig ist und vieles auslöst... im Negativen Sinn. Deshalb werden wir uns vorerst aus dieser Disskussion raushalten.... um niemandem unrecht zu tun oder "anzumotzen"
Es ist eine sehr wichtige Disskussion, finden wir. Leider können wir im Moment eben nicht konstruktiv sein.
Vielleicht schaffen wir es aber in ein paar Wochen, wieder einzusteigen...

LG
Teardrop
Hallo @Teardrop,

dass ist doch kein Problem.
Ich wollte mit meinen Worten auch nur mal grundsätzlich anmerken, dass fast alle Betroffenen einer Gewalttat ähnliche Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und Krankenkassen haben, wenn sie um ihr Recht kämpfen.

Und wie bereits jemand geschrieben hatte...
grenzt teilweise der Umgang von Sachberatern mit Hilfesuchenden schon Körperverletzung. Zumindest empfinde ich es so!

lg, Alexa
Alexa82 ist offline   Mit Zitat antworten
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