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#11 |
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Neues Mitglied
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Hallo,
soweit mir bekannt ist hatte von dem Gutachten und den Arztberichten eine Kopie. Sie sammlt auch Quittungen gekauften Medikamenten usw.. Dies hatte ihr die RA geraten. Aber Danke auch für diesen Hinweis! Persönlich hab ich dass Glaubwürdigkeitsgutachten nicht gelesen, aber nach meinem ist wohl positive und unterstützt die Anschuldigungen. Ja, ich bin bemüht sie soweit es mir möglich ist zu unterstützen. Ich werde ihr auch noch die Info bzgl. des Vorbehaltsbescheid weiteren geben. Denn ich glaube, dies wurde ihr bisher vollständig verschwiegen... Dankeschön für die wirklich hilfreichen Info`s! |
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#12 |
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Stamm Mitglied
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Hallo Harry,
ist jetzt der blanke Zufalle, dass ich darüber gestolpert bin und nach einem, zugegebenerweise flüchtigen durchsehen, glaube ich, dass sich darin vieles versteckt, was deiner Bekannten helfen könnte. Hochinteressant. Hier ist der Link: http://www.fh-fulda.de/fileadmin/Fac...OEG_Studie.pdf Für euch interessant scheint mir besonders Seite 14, das Thema Strafprozess vs. freie Beweisführung und Seite 20. Die rechtlichen Informationen dadrin könnten für die Anwältin sehr hilfreich sein, um den OEG-Antrag bereits vor Abschluss des Strafverfahrens durchzusetzen. Viele Möglichkeiten die ein Sachbearbeiter hat, nutzt er nicht. Da Betroffene eben um diese Möglichkeiten nicht wissen, kommt es zu dieser Verzögerungstaktik. Ich hoffe es hilft euch und ihr habt eine engagierte Anwältin, die Bock hat, denen richtig in den Hintern zu treten. Leider habe ich nach Brandenburg keinen hilfreichen Kontakt. LG |
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#13 |
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Neues Mitglied
Themenstarter
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Herzlich Dank @PinkPanther!
Werd mir den Artikel/Studie in Ruhe anschauen. Und ja, ich glaube (zumindest) die Sachberaterinnen des zuständigen Versorgungsamtes sind etweder inkompetent oder diese Verzögerungsstrategie ist gewollt. Zumindest ist dies mein persönlicher Eindruck.
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