![]() |
|
|
#1 |
|
Team-Mitglied
Registriert seit: 05.04.2010
Ort: Hessen
Alter: 28
Geschlecht:
Beiträge: 447
Stimmung:
Abgegebene Danke: 556
Erhielt 825 Danke für 218 Beiträge
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Für die Anklage von Straftaten vor Gericht ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Somit nehmen Betroffene von physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt im Strafverfahren grundsätzlich die Position eines Zeugen ein und aus rechtlicher Sicht für die Anklagevertretung ein "Beweismittel".
Bei bestimmten Straftaten jedoch wird dem/der durch die Straftat Verletzten ein besonderes schutzwürdiges Interesse am gesamten Verfahren eingeräumt. Dies bedeutet, dass Geschädigte sich ab der Anklageerhebung dem Strafverfahren als sog. Nebenkläger anzuschließen können. Als Nebenkläger/-in erhält der/die Verletzte die Gelegenheit, durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis unabhängig von der Staatsanwaltschaft seine/ihre persönlichen Interessen im Strafverfahren zu verfolgen. Ich würde Betroffenen eines Sexualdeliktes die sich für eine Stafranzeige entscheiden immer empfehlen, sich bereits bei der Erstattung der Strafanzeige anwaltlich vertreten zu lassen. Auf unserer Startseite finden Opfer eines Gewaltverbrechens erste wichtige Informationen über ihre Opferrechte im Strafverfahren. Der abgebildete Bereich dient nicht der Rechtsberatung sondern lediglich der Information bezüglich der Gesetzeslage zum Thema Nebenklage. Geändert von Chris (26.09.2011 um 16:58 Uhr) |
|
|
|
| Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu Chris für den nützlichen Beitrag: | Diana (26.09.2011), Inseljunge (27.09.2011), Meli (27.09.2011), Pina (27.09.2011), Sahra-Marie (26.09.2011), Support (26.09.2011), Vicky (26.09.2011) |
![]() |
| Stichworte |
| adhäsionsverfahren, nebenklage im strafverfahren, nebenklageerhebung, opferrechte im strafverfahren, sexualisierter gewalt |
| Themen-Optionen | |
|
|
Partnerseiten von www.verletzte-seelen.info
|
|||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||