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Alt 20.09.2011, 00:13   #1
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Ausrufezeichen Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Die Sorge, dass der Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe plötzlich wieder vor einem steht, beunruhigt viele Betroffene.

Meist besteht absolute Unkenntnis über den Entlassungstermin, gewährte Freigänge oder Hafturlaub.

Daher möchte ich euch darauf hinweisen, dass ihr ein Auskunftsrecht habt, dass aber beantragt werden muss.

Dies ist vorgesehen im §406d StPO, dort heißt es in Abs.2

"Dem Verletzten ist auf Antrag mitzuteilen, ob
1. dem Verurteilten die Weisung erteilt worden ist, zu dem Verletzten keinen Kontakt aufzunehmen oder mit ihm nicht zu verkehren;
2.freiheitsentziehende Massnahmen gegen den Beschuldigten oder Verurteilten angeordnet oder beendet oder erstmalig Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt
und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Mitteilung vorliegt;
in den in §395 Abs. 1 Nr.1 bis 5 genannten Fällen, sowie in den Fällen des §395 Abs.3, in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde, bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht."

Das ist der Originalgesetzestext dazu, der in Deutsch übersetzt bedeutet:

Auf Antrag muss man euch informieren über Entlassung, Urlaub und Freigänge. Der Antrag muss begründet sein, es muss ein berechtigtes Interesse bestehen.

In folgenden Fällen ist eine Begründung nicht notwendig (das ist der Hinweis auf §395, der oben zu lesen ist)
- Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (§174 StGB und folgende)
- Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (§177 StGB)
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§180 StGB)
- Zuhälterei
- Sexueller Missbrauch Jugendlicher
- Mord (§211 StGB)
- Totschlag (§212 StGB)
- Aussetzung (§221 StGB)
- Körperverletzung (§223 StGB)
- schwere Körperverletzung (§226 StGB)
- Menschenhandel (§232 StGB)
- Verschleppung, Menschenraub, Entziehung Minderjähriger
- Kinderhandel
- Zwangsheirat (§237 StGB)
- Nachstellungen (§238 StGB)
- Freiheitsberaubung länger als eine Woche oder mit schwerer Gesundheitsschädigung (§239 Abs.3 StGB))
- Erpresserischer Menschenraub (§239a StGB)
- Geiselnahme (§239b StGB)
- Nötigung, in besonders schwerem Fall (§240 Abs. 4 StGB)
- Körperverletzung im Amt (§340 StgB)
- Verstoß gegen §4 Gewaltschutzgesetz, grob gesagt Verstöße gegen das Näherungsverbot.

Ich kann bislang nicht sagen, wo dieser Antrag zu stellen ist, ich empfehle daher den Rechtspfleger des Gerichtes anzurufen, bei dem das Urteil gesprochen wurde. Dort wird man euch Auskunft geben, der Anwalt würde natürlich auch weiter helfen.

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wahrnehmen, gelle.
Wenn es dazu Fragen gibt, und ihr das hier nicht konkret schreiben möchtet, könnt ihr eine PN senden.

Ich hoffe, es hilft euch weiter.
Pink Panther ist offline   Mit Zitat antworten
Folgende 9 Benutzer sagen Danke zu Pink Panther für den nützlichen Beitrag:
Alexa82 (20.09.2011), Bienchen (20.09.2011), Chris (20.09.2011), Eninaj (20.09.2011), Funny_Fink (20.09.2011), Keyla (21.09.2011), Support (20.09.2011), TraurigeSeele (20.09.2011), Vicky (20.09.2011)
Alt 20.09.2011, 18:12   #2
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hey,

ich find dies ist eine ganz wichtige Info für andere Betroffene!!!
Genau mit dieser Situation sah ich nämlich im letzten Jahr konfrontiert. Ich hatte panische Angst, aber niemand konnte/wollte mir helfen. Die Behörden hatten sich auf den Datenschutz berufen...nicht nicht mal meine Anwältin hatte mich darüber informiert, ich als Betroffene dieses Auskunftsrecht hab. Nur durch Zufall hatte ich Anfang des Jahres erfahren, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt.

Vielen Dank, @Pink Panther!

lg Alexa
Alexa82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2011, 21:23   #3
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hi Alexa,

hast du es denn dann noch früh genug erfahren und wo hast du dieses Auskunftsrecht dann beantragt?
Es ist beschämend, dass dir niemand diesen Hinweis gegeben hat.
Mein Reden, wenn wir und untereinander nicht helfen und vernetzen, hilft uns keiner.

Ich hoffe, diese "Notlage" hat sich für dich gut geregelt. Berichte doch mal, es interessiert mich sehr.
Pink Panther ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 15:20   #4
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hey Pink Panther,

also ich hatte nur erfahren dass es Möglichkeiten gibt. Nur wo ein solcher Antrag gestellt muß weiss ich bis heute leider auch nicht!

lg, Alexa
Alexa82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2011, 16:34   #5
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hallo zusammen,

ich denke ein solcher Antrag muß beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Bin mir auch nicht ganz sicher.

Hab folgendes eben gefunden http://www.big-koordinierung.de/vero...antrag_406.pdf.
Eventuell hilft euch das weiter.

lg
kassaira ist offline   Mit Zitat antworten
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Alexa82 (21.09.2011)
Alt 22.09.2011, 14:42   #6
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hey,

eine Frage, welche sicher viele hier beschäftigt....
Morgen hab ich bei meiner Rechtsanwältin ein Termin, da kann ich ja anfragen wo ein solcher Antrag gestellt werden muß.

Wenn ich mehr poste ich es gern.
Keyla ist offline   Mit Zitat antworten
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Alexa82 (23.09.2011)
Alt 22.09.2011, 16:54   #7
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Standard AW: Steht "der" plötzlich wieder vor mir?

Hallo keyla,

super idee, wobei ich darauf wette, dass Sie das nicht weiß. Ich wäre positiv überrascht, wenn es anders ist.
Ich habe heute mal bei dem Gericht angerufen, bei dem in meinem Fall das Urteil gesprochen hat und mit dem Rechtspfleger gesprochen. Der hat mich an die zuständige Staatsanwaltschaft verwiesen, die heute natürlich schon zu haben.
Macht nichts morgen ist ja auch nicht ein Tag. Bin gespannt, welche Info´s wir zusammenschleppen können. Das kriegen wir schon rund. Finde ich toll, das du dich einklingst, das brauchen wir.
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Pink Panther ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2011, 17:44   #8
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Hallo @Keyla und @Pink Panther,

eure Bemühungen finde ich großartig! Vielen Dank!!!
Unser liebe @Support, bemüht sich meines Wissens zur Zeit ebenfalls um Informationen.

In meinem Fall war es damals so, dass mich niemand über den Entlassungtermin informiert hatte und ich stand plötzlich vor der gleichen Situation wie @Alexa.
Beim mir war es dann so, dass der Täter über einen gewissen Zeitraum in meinem unmittelbaren Umfeld wohnt. Und es kann sich sicherlich jeder vorstellen, was ich zeitweise für Panik geschoben hab! *Schnief*

Deshalb halte ich dies für eine explizit wichige Information, um damit anderen Betroffenen etwas ähnliches wie mir ggf. zu ersparen.

LG, Vicky
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Alt 22.09.2011, 18:18   #9
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Hallo Vicky,

ich fummel das raus und wenn ich im Justizministerium anrufe. Da bin ich völlig schmerzfrei, weil es mich tierisch anhebt, dass es diese desolate Informationslage gibt und wir darunter zu leiden haben. Ist doch wahr, wenn ich "Täter" wäre, wäre das bestimmt schon in Brüssel. Aber ich bin ja nur ein "Opfer"...Von wegen...
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celine (22.09.2011)
Alt 22.09.2011, 18:33   #10
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Großartig!!!
Darüber freu ich mich riesig.
Mir geht da genauso und vorallem ärgert es mich, wenn ich erfahren muß dass Betroffene (gar nicht mal selten) nicht einmal von ihren Anwälten aufgeklärt werden. Wobei es auch zahlreiche Rechtanwälte gibt, welche sich hervorragend für das Recht und die Interessen von Betroffenen einsetzen. Ich denke dies sollte in diesem Zusammenhang auch betont werden.

LG, Vicky
*Der Danke-Button funktioniert heute bei mir leider nicht*
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Stichworte
auskunftsrecht, strafprozessordnung §406d

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