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Zitat:
Und leider stehen in Deutschland die Persönlichkeitsrechte der Täter über dem Opferschutz! ![]() LG, Celine |
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#12 |
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Themenstarter
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So, nun denn
Ich bin jetzt folgenden Weg gegangen: 1. Rechtspfleger des Gerichtes angerufen, wo das Urteil gesprochen wurde, von dort habe ich mir die Nummer der Staatsanwaltschaft geben lassen. oder, ich habe es gerade bei Googel probiert, als Suchbegriff "Staatsanwaltschaft und den ort der Urteilsprechung" eingeben, dann bekommt ihr auch Adresse und Tel.Nr. 2. Die Staatsanwaltschaft bekommt den Antrag, der dort (logisch) schriftlich gestellt werden muss. Ich möchte noch erwähnen, dass die Dame sagte: "das wollen Sie als Privatperson?" Lasst euch nicht verunsichern, ihr braucht für einen solchen Antrag keinen Anwalt. Sie zuckte erst, als ich sagte, dass ich einen Rechtsanspruch auf diese Auskunft habe. Also, hartnäckig sein, nicht verunsichern lassen. Ich bin gespannt was ihr rausfummelt und ob diese Antwort noch von einer anderen Seite bestätigt wird. |
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#13 |
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Cool...dankeschön!!!
![]() Ich werd und Unterlagen die Nummer und das Aktenzeichen raussuchen und dann dort anrufen. Bin mal gespannt was ich für ne Antwort erhalte. ![]() Und NEIN, verunsichern laß ich mich bestimmt nicht...dafür hab ich HEUTE ein zu dickes Fell. ![]() lg, Alexa |
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#14 | |
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Zitat:
dies Auskunft bekam ich heute auch von meiner Anwaltin. Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde / Staatsanwaltschaft einen formlosen Antrag zustellen. Wer von euch darüber nachdenkt, muß ein berechtigtes Interesse nachweisen und denkt bitte bei der Antragstellung an die Angabe des Aktenzeichens. lg |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Keyla für den Beitrag: | Vicky (23.09.2011) |
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#15 |
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Stamm Mitglied
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Hoppale... da muss ich jetzt gleich mal eingreifen, bitte ganz nach oben meinen ersten Beitrag lesen.
Die Straftabestände, die ich aufgelistet habe, benötigen nicht den Nachweis eines berechtigten Interesses Da fall ich zB. rein und ich denke der Großteil von euch auch. AZ angeben, bezieht euch auf den o.g. Paragrafen. Super, aber es ist bestätigt, inzwischen auch von einer weiteren Seite, der Antrag gehört zur Staatsanwaltschaft. |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Pink Panther für den Beitrag: | Keyla (23.09.2011) |
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#16 |
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Dankeschön, @Pink Panther!
Da frag ich mich gerade, weshalb meine Anwalt die Betonnung darauf gelegt hatte. Hm...na sie meinte, dass sie bisher nie gefragt wurde...was ich irgendwie seltsam fand.
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#17 |
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Stamm Mitglied
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Vermutlich, weil sie bislang nie gefragt wurde und Sie das Gesetz nicht auswendig kann, ich konnte ja nachlesen, das kann sie nicht, wenn du direkt vor ihr sitzt.
Ist aber spannend oder, das kennt keine S.... Fällst du auch in die Auflistung? |
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#18 |
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Ja, @Pink Panther, dass mag sein. Ehrlich gesagt wußte ich bisher selbst auch nicht dass es dies Gesetz überhaupt gibt.
Und naja das ganze betrifft eigentlich vielmehr meinen Partner, aber er ist damit ohnehin überfordert.
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#19 |
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Hey,
mich würde mal interessieren, ob einer von euch schon mal diesen Antrag gestellt hat. Wäre schön, wenn jemand seine Erfahrungen mitteilen würde. lg |
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| Stichworte |
| auskunftsrecht, strafprozessordnung §406d |
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