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Forum Engel
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Sobald ein Missbrauchs-oder Vergewaltigungsfall bekannt wird, werden in der allgemeinen Öffentlichkeit sehr schnell Stimmen nach höheren Strafen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung laut. Nur ist den Opfern mit einen höheren Strafmaß wirklich geholfen? Ich glaube nicht! Schließllich denkt kein Täter im Vorfeld über die möglichen rechtlichen Konsequenzen nach.
Was meint ihr, wären höhere Strafen sinnvoll und würden sie den jeweiligen Opfern tatsächlich helfen? Viele Grüße Mütze Geändert von Mütze (23.04.2010 um 19:46 Uhr) |
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Forum-Experte
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Huhu
Ja, ich denke auf jeden Fall das höhere Strafen sinnvoll wären! Allein schon wegen der Relation im deutschen Recht Sexualstraftäter kriegen teilweise die selbe oder gar weniger Strafe als Raubkopierer, das kann und darf meiner Meinung nach doch einfach nicht sein. Und ich denke schon, dass es dem Opfer was bringt Es ist schon ein Unterschied ob es nen Jahr auf Bewährung oder zwei im Knast gibt. Allein die Genugtuung und Sicherheit(ich denke wenn man sich traut Anzeige zu machen und der Täter ist noch auf freien Fuß lebt man in ständiger Angst..) und auch das Gefühl "Mir wird geglaubt, ich werde ernst genommen" denke ich hilft da Und zudem sollte man ja nicht nur an das Opfer selbst denken, sondern auch an potentielle andere Opfer. Je länger diese Leute weg gesperrt werden desto weniger Gefahr sind sie für andere... Deswegen bin ich auch für die anschließende Sicherungsverwahrung... Liebe Grüße |
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#3 |
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Abend
![]() Also erstmal ein Eindeutiges JA ! und zusätlich Sicherheitsverwahrung nach der Haft. Das wären dann wenigstens Sinnvollverwendete Steuergelder. Desweiteren bin ich dafür das die Täter die Therapie / Psychologen für die Opfer bezahlen müssen, solang bis diese wieder ein normales Leben führen können. Sollten diese im Knast sitzen dann !müssen! Sie im Knast Arbeiten und dieses Geld (was sie nun auch ja auch verdienen) wird genommen und für die Therapie der Opfer investiert zu 100%. Desweitern kann es nicht sein das die Täter sofort Psychologische betreung auf Staatskosten bekommen und die Opfer nicht. In Deutschland ist man als Täter besser umsorgt vom "Sozialstaat" als das Opfer. Liebe Grüße Thorsten Geändert von Foederati (23.04.2010 um 21:20 Uhr) |
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Hey Feuerkind,
tut mir leid das seh ich etwas anders. Vielleicht auch (oder gerad weil) ich nicht persönlich betroffen bin. Ich finde die Rechtsgrundlage welcher der Gesetzgeber für diese Taten grundsätzlich in Ordnung. Die rechtenlichen Möglichkeiten müssen nur konsequent angewendet werden und ss sollten einige juristische Lücken geschlossen werden. Für keines der Mädchen zu denen ich in den letzten Jahren Kontakt habe, war/ist es für das eigene Seelenbefinden es wichtig, wie hoch ein Strafmaß ausgefallen ist, sondern nur das der Täter zur Verantwortung gezogen wurde. Versteh mich nicht falsch, ich bin auch dafür das bestimmte Menschen nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen wird, nur ich bin der gleichen Meinung wie @Mütze. Zitat:
Zitat:
Es grüßt ganz lieb die Chris
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#5 |
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Forum-Experte
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Ne nehm ich natürlich nicht böse
![]() Ja konsequent verurteilen und Lücken schließen wäre schon mal ein Anfang, aber ich denke eben schon, dass es einen Unterschied macht ob der Täter nur ne Geldstrafe oder Bewährung bekommt, oder eben ins Gefängnis muss Aber ich kann natürlich nur für mich als Opfer sprechen, nicht für alle. Ich glaube wenn ich wirklich diesen schweren Weg gehen würde ihn anzuzeigen und er dann am Ende nur ne Geldstrafe oder so kriegen würde, ich wäre da schon maßlos enttäuscht. Das schlimme ist meiner Meinung nach auch, dass die "Erfolgschancen" auf eine Verurteilung so gering sind, sprich so wie Chris sagt, das überhaupt ne Verurteilung statt findet. Liebe Grüße |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Feuerkind für den Beitrag: | Chris (24.04.2010) |
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Zitat:
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Huhu,
ich finde diese Frage differenzierter beantwortet werden sollte.Schließlich sind bei der jeweilige Strafzumessungen unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.Denn wie bei anderen Strafttaten gibt auch bei sexuellen Straftaten erhebliche Unterschiede. Bevor ich mich ausführlicher dazu äußere, möchte ich gern erst noch weitere Meinungen lesen. Im wesentlichen stimme ich aber @Chris und @Foederati persönlich zu. Zitat:
Zitat:
Geändert von Vicky (24.04.2010 um 19:21 Uhr) |
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| Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Vicky für den nützlichen Beitrag: | Chris (24.04.2010), Firestarter (20.05.2010) |
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Stamm Mitglied
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Hallo,
bei dem Thread schliesse ich mich den Meinung von @Chris und @Vicky im wesentlich an. Denn ich denke ein ein noch höheres Strafmaß macht evtl. wenig Sinn. Damit allein werden sich keinen Taten verhindern lassen. Wichtiger finde ich, dass die bestehenden Gesetze auch konsequent zur Anwendung kommen und das der bestehende gesetzliche Strafrahmen für sexuelle Verbrechen auch von den Gerichten häufiger voll ausgeschöpft wird. Wo meiner Ansicht nach unbedingt eine gesetzliche Änderung nötig wäre ist bei der Opferentschädigung. Allerdings ist dies noch mal ein ganz eigenes Thema. |
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#9 | |
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Forum Engel
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Zitat:
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Zitat:
Oftmals finde ich die Strafen wirklich zu ausgesprochen Strafen wirklich einfach zu gering. Aber was bitte nützen härtere Strafen, wenn Betroffene häufig nicht zur Polizei gehen??? Ein Täter können schließlich nur verurteilt werden, wenn eine Vergewaltigung der Justitz mitgeteilt wird und die betroffene Frau die Kraft hat sich dem Strafverfahren zu stellen. Warum eine Tat nicht angezeigt werden hat verschiedene Gründe. Nur ein ganz Wesentlicher ist, dass Frauen Angst vor den Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. haben. Und wenn sie Pech hat wird ihr von irgendwelchen Gutachtern noch als Lügnerin hingestellt. Diejenigen die also ständig höhere Strafen fordern, sollten sich eher Gedanken machen, wie möglich ist Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfer zu ermutigen Strafanzeige zu erstatten. Zu Schluß möchte ich noch sagen, dass die Bestrafung meines Ex Mannes mir ein Gefühl von Gerechtigkeit gegeben hat, aber bis zur Verurteil war es ein langer Weg mit ernomen Hürden. lg |
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| Stichworte |
| rechtsempfinden, rechtssprechung, sexualstraftäter, sicherungsverwahrung, strafrahmen, verhältnismäßigkeit, verurteilung |
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