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Alt 04.08.2011, 12:21   #1
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Beitrag Verbrechensopfergesetz für Österreich

Hallo zusammen.

Da unter uns hier ein paar Österreicher sind habe ich mir gedacht ich poste hier mal was von unserem Gesetz für Verbrechensopfer.
Vielleicht interessiert es euch und hilft euch ein wenig.

Eins muss ich noch dazu sagen,leider steht bei dem Gesetzen von Verbrechensopfer nicht drin das das Opfer noch Anspruch an den Täter hat der Verurteilt wurde und wo noch kein Schadensersatz geleistet wurde von Täter.

Nach der Tat hat das Opfer 30 Jahre Zeit das gelten zu machen und 3 Jahre von Staat.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...e.2910007.html

§ 1 VOG (Verbrechensopfergesetz), Kreis der Anspruchsberechtigten - JUSLINE Österreich

Generalversammlung - Weisser Ring

Liebe grüße
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Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu TraurigeSeele für den nützlichen Beitrag:
Bienchen (04.08.2011), Chris (04.08.2011), jule80 (04.08.2011), porcelaine (05.08.2011), Support (04.08.2011), Vicky (04.08.2011)
Alt 04.08.2011, 14:32   #2
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Standard AW: Verbrechensopfergesetz für Österreich

Danke @TraurigeSeele. Ich denke, diese Info`s können für einige Mitglieder und Besucher sicherlich hilfreich sein.

Es grüßt dich die liebe Chris
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Stichworte
opferschutz in österreich, verbrechensopfergesetz

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