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Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Dass bedeutet, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartelisten ergeben.
Einer der Gründe für diese Unterversorgung liegt an dem in den letzen Jahren stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapeuten, da psychologische Erkrankungen heute eher erkannt werden und bei den Patienten eine größere Bereitschaft besteht, sich behandeln zu lassen. Die Anzahl der Kassensitze wird aus der Einwohnerzahl der Region errechnet, die Grundlage dieser Quote trägt jedoch leider oft nicht dem Bedarf Rechnung. Was kann ich tun bei langen Wartelisten? Hilfesuchende sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen, um ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler Menschen mit seelischen Erkrankungen in Bezug auf Zeit und Wochentag ihres Termins sind, desto größer sind die Chancen auf einen schnellen Termin. Einige Therapeuten bieten an, die Probesitzungen vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist, wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So kann sich der Hilfesuchende und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Platz hat? Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.Wenn Hilfesuchende bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ Erkrankte Menschen sollten deshalb möglichst Protokoll bei ihrer Suche führen und festhalten wie lang die Wartezeiten bei den kontaktierten Psychotherapeuten ist. Dies können Betroffene dann bei Ihrer Kasse einreichen. Für diese Kostenerstattung der Krankenkasse müssen Hilfesuchende nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des weiteren können Erkrankte eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. |
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