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Alt 30.11.2011, 15:27   #1
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Standard Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung

Quelle: G-BA / Pressemittlung, 24. November 2011

Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung

Berlin, 24. November 2011 – Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – können künftig eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Sie vereint verschiedene therapeutische Maßnahmen zur Behandlung, Beeinflussung und Wiederherstellung (Restitution) sowohl biologischer Funktionen als auch von Verhaltensweisen einschließlich des Erlernens von Ersatz- und Bewältigungsstrategien. Die Behandlung erfolgt häufig in interdisziplinärer Teamarbeit. In der restitutiven Therapie wird beispielsweise mit computergestützten Therapieprogrammen gearbeitet. Mit Hilfe von Trainingsprogrammen im Paper-Pencil Verfahren (Bearbeitung von Fragebögen und Arbeitsblättern ohne Computer) mit alltagsrelevanten Aufgabenstellungen werden die kognitiven Leistungen gefördert.

„Oftmals wird bei Patientinnen und Patienten mit gestörten Hirnfunktionen bereits im Rahmen der Akutbehandlung im Krankenhaus und auch in einer sich anschließenden Rehabilitationsphase eine neuropsychologische Therapie begonnen. Mit der künftig möglichen Fortführung in der ambulanten Versorgung werden die Chancen auf einen größtmöglichen Behandlungserfolg verbessert“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 550 000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird auf jährlich etwa 40 000 bis 60 000 geschätzt.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/bes...benbereich/22/

Zitat:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizini-schen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Entsprechend der Patientenbeteiligungs-verordnung nehmen Patientenvertreter und Patientenvertreterinnen an den Beratungen des G-BA mitberatend teil und haben ein Antragsrecht.

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.

Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitäts-managements und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
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