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Forum Engel
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Nicht erst seit durch die jüngst bekannt geworden Missbrauchfälle der letzten Monate, steht das Thema Kinderschutz im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Allerdings hat die Aufdeckung und Bekanntmachung dieser Fälle von sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bzw. sexualisierte Gewalt an den Schutzbefohlenen durch pädagogische Fachkräfte ganz sicher dazu beigetragen, dass derzeit der Kinderschutz in der Öffentlichkeit vielfältiger Weise diskutiert wird.
In diesem Zusammenhang und im Rahmen der Prävention haben bereits einige Städte und Gemeinden reagiert, indem sie zukünftig von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (z.B.Sportvereine, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendzentren) ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Eine gesetzliche Grundlage gibt dafür meines Wissens allerdings nicht. Denn bisher war die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nur für hauptberufliche pädagogische Fachkräfte Pflicht, aber eben nicht für ehrenamtliche Mitarbeiter. Begründet wird diese präventive Maßnahme immer wieder mit der gleichen Aussage: "Damit soll damit verhindert werden, das Straftätern pädophilen Neigung der Zugang zu ihren potentiellen Opfern allzu leicht gemacht wird". Was haltet ihr von einer solchen Regelung? Ich finde diese "scheinbare" präventive Maßnahme eher zweifelhaft, wenn man bedenkt dass die Mehrzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch, sexualisierte Gewalt in den Familien der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Und Menschen die sich ehrenamtlich arrangieren unter Generalverdacht gestellt werden. lg Geändert von Jeanny (01.08.2010 um 20:52 Uhr) |
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Hallo,
vor kurzem hatte ich dazu mal einen Bericht gelesen und kann nur sagen, dass so eine Regelung nach meinem Verständnis mehr als überzogen ist. Denn der ernorme Verwaltungsaufwand steht nach meiner Ansicht in keinen Verhältnis zu dem gewünschten präventiven Effekt. Außerdem halte ich die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für eine Tätigkeitsaufnahme im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für lediglich bedingt aussagekräftig. Mal ganz davon abgesehen, dass die meistens Fällen von sexuellen Kindesmissbrauch und Verwahrlosung in den Familien stattfindet, gibt ein polizeiliches Führungszeugnis nur selten darüber Auskunft, ob jemanden eine pädophile Störung hat und oder er bereits wegen eines Kindesmissbrauchs straffällig geworden ist. Denn wann bekommt eine Person erst einen Eintrag ist Bundeszentralregister? Wenn sie wegen einer Straftat aktenkundig ist und später rechtkräftig verurteilt wurde. So da wir alle wissen, dass die wenigsten Sexualstraftaten überhaupt angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden, die Dunkelziffer aber ernorm hoch ist, wirkt so eine Regel für mich lediglich wie "der Tropfen auf den heißen Stein"! Menschen, die in der Jugendarbeit Verantwortung übernehmen, müssen neben anderen Qualifikationen speziell zum Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert und geschult, aber nicht mit hohen bürokratischen Aufwand kontrolliert werden! Das ist zumindest meine Meinung. lg |
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#3 |
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Hi @Kathi,
das hast du sehr treffend ausgedrückt. Auch halte dies für kein geeignetes Präventionsinstrument. Viele Täter haben augenscheinlich eine „weißen Weste“, weil Betroffene aus Scharm und Schuldgefühlen erst gar keine Anzeige erstatten oder sich erst viele Jahre später dazu entschließen können. Neben den von dir genannten Dingen ist es als Prävention noch wichtig, dass Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken, ihnen den Unterschied zwischen Unterschied "Gute" und "Böse" Geheimnissen zu vermitteln und sie darin zu bestärken, dass sie "Nein"-sagen dürfen ! Cheers |
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#4 |
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Forum Engel
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Hi,
grundsätzlich spricht meine Ansicht ja nichts gegen eine solche Regelung, schließlich wird ein Führungszeugnis auch von hauptberuflichen Mitarbeiter/innen verlangt. Nur Präventionsinstrument ist eine solche Verpflichtung auch nach meiner Auffassung völlig ungeeignet, weil eben die Dunkelziffer so hoch ist und viele Taten gar nicht bekannt oder erfasst sind. |
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#5 |
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Forum Engel
Themenstarter
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Danke schön für eure Antworten. Ihr bringt viele Gesichtspunkte zur Sprache, bei denen ich ganz euerer Meinung bin. Auch ich damit grundsätzlich kein Problem mit so einer Regelung, nur bin ich ebenfalls extrem skeptisch ob dies als Präventionsmittel wirklich geeignet ist. Vielleicht habe andere von euch aber auch noch eine andere Meinung dazu.
lg |
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#6 |
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Stamm Mitglied
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Hallo,
in den letzten Tagen hab ich mich mit dieser Thematik noch mal näher beschäftigt und sagen, dass ich nicht richtig finde wenn einige Jugendämter versuchen auf freie Träger Druck auszuüben, nach der Devise "Wollt ihr weiter gefördert werden, so legt ihr uns Führungszeugnisse der Ehrenamtlichen vor." Dies finde ich schon recht problematisch. Bei hauptberuflichen Mitarbeiter/innen finde ich die Vorlage eines Führungszeugnisses schon sinnvoll, aber bei Ehrenamtlichen sollte neben allen anderen bereits genannten Gesichtspunkten auch noch die Fluktuation berücksichtigt werden. Ich finde mit einer solchen Regelung werden Träger mit Bürokratie überzogen, welche viel Zeit in Anspruch nimmt und eigentlich dafür genutzt werden sollte, um Mitarbeiter/innen aus- und weiterzubilden lg Geändert von Vicky (06.08.2010 um 15:48 Uhr) Grund: Tippfehler aus Wunsch von Kathy korrigiert. LG Vicky |
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#7 |
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Stamm Mitglied
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Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass mit einer derartigen Maßnahme hauptsächlich versucht wird, die Öffentlichkeit zu wiegen, welche aber nicht vorhanden ist. Dabei ist doch spätestens seit den letzten Missbrauchsfällen bekannt, dass nur ein Bruchteil der Taten überhaupt angezeigt wird. Aber gut... vielleicht können doch einige Kids durch eine solche Maßnahme vor Übergriffen geschützt werden. Keine Ahnung.
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#8 |
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Stamm Mitglied
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Hey,
ich hatte jetzt mehrmals überlegt, ob ich mich hierzu überhaupt äußere oder nicht. Denn scheinbar sind die meisten von euch der Meinung, dass es reine Bürokratie ist. Nur ich finde eine derartige Regelung sehr wohl in gewisser Weise sinnvoll. Denn bekannt ist, dass auch ehrenamtlich Mitarbeiter überprüft werden, wird es zumindest den vorbestraften Pädo`s der Umgang mit Kindern erschwert Und wenn man auch lediglich ein Kind damit schützen kann, ist eine solche Maßnahme in meinen Augen mehr als berechtigt! lg |
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#9 |
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Forum Engel
Themenstarter
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Hallo,
deiner Meinung schließen viele sicher auch, @Mondkind. Vielleicht hattest du die Postings etwas falschen verstanden. Sicherlich kann man damit versuchen, solchen Menschen den Zugang zu Kindern und Jugendlichen erschweren. Dies setzt aber immer voraus, dass eine Person in seiner Vergangenheit bereits schon mal strafrechtlich bekannt geworden ist. ![]() Und wie viel Taten werden den überhaupt öffentlich bekannt...???...lediglich ein sehr geringer Bruchteil. Deshalb kann doch völlig zu Recht gesagt werden, dass ein polizeiliches Führungszeugnis gerade in diesem Bereich nur sehr begrenzt aussagekräftig ist. Oder? |
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#10 |
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Forum Engel
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Ich kann mich euren Postings nur anschließen.
Die Verantwortlichen in den jeweiligen Komunen haben bei dieser Maßnahmne scheinbar 2 wesentliche Aspekte kaum berücksichtigt. 1. Diese Verpflichtung besteht für Erzieher, Lehrer usw. seit Jahren. Mit welchen Erfolg??? ![]() ![]() 2. Die meisten Taten gar nicht angezeigt. Weiterhin kann doch davon auszugehen, dass keiner der Männer die in der Öffentlichkeit von Glauben und Moral predigen, aber hinter ihren Mauern Kinder oder Jugendlichen missbrauchten, jemals einen entsprechenden Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bekommen hatte. Obwohl das Zeugnis einer solchen Person also scheinbar eine „weißen Weste“ erweckt, ist es zu solchen Taten gekommen. Also ist polizeilichen Führungszeugnisses über begangene Sexualstraften nur selten aussagekräftig. Viele Grüße Mütze |
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| Stichworte |
| kinder- und jugendarbeit, kinderschutz, polizeiliches fuehrungszeugnis |
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