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Alt 17.06.2011, 10:42   #1
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Standard Sexuelle Belästigung am Telefon - KEIN Bagatelldelikt

Viele Frauen und Mädchen sind schon einmal am Telefon belästigt worden oder kennen in ihrem näheren Bekanntenkreis eine betroffene Person, der dies passiert ist.
Manche Frauen und Mädchen werden nur einmalig belästigt, andere erhalten regelmäßig obszöne oder bedrohende Anrufe bis hin zu systematischem Telefonterror zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Bereits ein einmaliger Belästigungsanruf kann für Betroffene eine beängstigend Situation darstellen und zu erheblichen Verunsicherungen im Alltag führen.

Was bezweckt der Belästiger?
Die meist männlichen Anrufer sind „Gewalttäter auf Distanz“.
Sie benutzen diese Form sexualisierter Gewalt, um Frauen und Mädchen einzuschüchtern, zu verunsichern und zu demütigen.

Es geht dem Täter dabei nicht um das Ausleben von Sexualität, sondern primär Macht auf sein Opfer auszuüben. Das Ziel des telefonischen Belästigers ist erreicht, wenn sein Opfer auf seine Anweisungen eingeht oder Reaktionen wie Angst, Scham, Ekel oder Wut zeigt.

Wer sind die Täter?
Im Wesentlich können die Anrufer in zwei Tätergruppen unterteilt werden:
  • Fremdpersonen, die aufs die aufs Geratewohl die Telefonnummer einer Frau wählen
  • oder Personen, die den Frauen bekannt sind (z.B. Arbeitskollegen, Nachbarn oder Bekannte). Auch von Frauen abgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Lebengefährten terrorisieren Frauen nicht selten mit Anrufen.
Wie sollte ich auf belästigende Anrufe reagieren?
Bei Erkennen einer Belästigung sollten Betroffene versuchen, möglichst ruhig zu bleiben und sich nicht ängstlich zu zeigen (der Täter will ja, dass Sie Angst bekommen) und sofort ablegen. Auch ein kräftiger Pfeifton mittels einer Trillerpfeife direkt in den Telefonhörer wirksame Methoden.

Bei häufigen Anrufen kann hilfreich sein, sich einen Anrufbeantworter zuzulegen und damit vor dem Abnehmen zu überprüfen, wer anruft. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Telefonnummer zu ändern bzw. eine Geheimnummer zu beantragen. Ferner kann bei Telefongesellschaften eine Fangschaltung beantragt werden, mit dem Ziel, den anonymen Anrufer zu ermitteln. Die hierfür entstehenden Kosten können bei Ermittlung des Täters (unabhängig vom Strafverfahren) von diesem eingeklagt werden.

Solltest du persönlich von anhaltenden telefonischen Belästigungen betroffen sein, dann sprich mit einer Person deines Vertrauens (z.B. Freundin, Mitbewohnerin oder einer Mitarbeiterin einer örtlichen Frauenberatungsstelle) über diese Vorkommnisse. Das kann entlasten.

Hab nicht den Anspruch an Dich, allein damit fertig werden zu müssen!

Bei massiver telefonischer Belästigung kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Für die strafrechtliche Verfolgung von Telefonterror empfiehlt es sich, eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt einzuschalten. Informationen und Beratungen bei telefonischer Belästigung sowie ggf. die Vermittlung einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes bieten Frauennotrufe vor Ort.

Geändert von Chris (17.06.2011 um 12:11 Uhr)
Chris ist offline   Mit Zitat antworten
Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu Chris für den nützlichen Beitrag:
Alexa82 (18.06.2011), Katherine (17.06.2011), Kathi87 (17.06.2011), Leona (22.06.2011), Mütze (18.06.2011), Ronja (19.06.2011), sabse (17.06.2011), Tinchen (17.06.2011), Vicky (17.06.2011), Zerafina (27.07.2011)
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Stichworte
anlaufstellen für betroffene und angehörige, belästigende anrufe, hinweise für betroffene, sexuelle belästigung, sexuelle belästigung am telefon

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