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| Umfrageergebnis anzeigen: Sollten einige Berufsgruppen zur Anzeige verpflichtet sein? | |||
| Ja, dieser Vorschlag ist sinnvoll. |
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11 | 25,58% |
| Nein, über eine Anzeige sollte immer im Einzelfall entschieden werden. |
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26 | 60,47% |
| Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. |
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6 | 13,95% |
| Teilnehmer: 43. An Umfragen können nur Mitglieder teilnehmen. Besucher von unserer Seite können sich dazu hier registrieren. | |||
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LinkBack | Themen-Optionen |
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#101 |
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Mitglied
Registriert seit: 20.01.2011
Ort: Unterfranken
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Der Ruf nach einer Anzeigepflicht wird ja immer wieder mal laut. Erst vor kurzem hatte in meinem RL eine Debatte diesbezüglich "live" miterlebt...
Ich finde es ist eine ganz schwierige Frage, persönlich sag ich jedoch NEIN. Gerne möchte ich begründen, weshalb ich diesen Standpunkt vertrete. ![]() Wäre es beispielsweise sinnvoll, wenn eine Vertrauenslehrerin gesetzlich verpflichtet wäre, auch gegen den Willen eine Schülerin die Strafverfolgungsbehörden über eine versuchte oder beendete Vergewaltigung zu informieren? Ich denke nicht. Denn ein Strafverfahren muss immer von dem jeweiligen Opfer mitgetragen werden! Ich denke gesetzliche Pflichtung bezüglich einer regelmäßigen Fortbildung von Personen in Personen in pädagogischen Berufen zum Thema wäre definitiv angebracht. Denn eine Lehrerin muss die unterschiedlichsten Interventionsmöglichkeiten kennen, wenn beispielsweise der Verdacht einer Vergewaltigung oder Misshandlung eines jungen Menschen im Elternhaus besteht. Liebe Grüße Alessa |
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#102 |
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Stamm Mitglied
Registriert seit: 09.06.2010
Ort: Thüringen
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Hey @Alessa,
das Thread ist zwar schon etwas älter , aber ich finde du hast mit deinen Worten (aus meiner Sicht) uneingeschränkt Recht.LG |
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#103 |
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Mitglied
Registriert seit: 13.01.2011
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Hallo,
auch ich bin auf keinen Fall für eine generelle Anzeigepflicht. Denn ob eine Strafverfahren einer Betroffenen zumutbar ist, kann immer nur individuell entscheiden werden. Natürlich wäre es wünschenswert, dass mehr Sexualdelikte den Ermittlungsbehörden würden. Denn nur so ist die strafrechtlich Verfolgung möglich. werden könnten. Nur wie gesagt, die Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige sollte nicht über gesetzliche Vorschriften geregelt werden. Aus Gründen die von anderen auch hier schon genannt wurden. ![]() Liebe Grüße Sindira |
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#104 |
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Stamm Mitglied
Registriert seit: 06.02.2011
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Hallo,
Ich wurde mit 17 Jahren vergewaltigt und in meinen Fall wurde Strafanzeige erstattet ohne dass mich in die Entscheidung worden bin.Über die näheren Umstände möchte ich mich nicht weiter äußeren. Aber auch ich wäre aufgrund meiner persönlichen Erfahrung gegen einen solche einheitliche Regelung. Sicherlich hat sich bei den Ermittlungsbehörden im Umgang mit Betroffenen viel getan, aber das eigentlich Verfahren stellt eine große Belastung dar. Zumindest war es bei mir so... Lg Jule |
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#105 |
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Neues Mitglied
Registriert seit: 18.01.2011
Ort: deutschland
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Die Frage ist schwierig und aus meiner Perspektive so pauschal nicht zu beantworten...
Grundsätzlich bin auch ich der Meinung, dass die Entscheidung immer nur von Betroffenen selbst getroffen werden kann (bzw. sollte)! Nur man die sexuellen Übergriffe der letzten Jahre in Bildungseinrichtung und der katholischen Kirche berücksichtigt, wäre zumindest für diesen Bereich eine gesetzliche Anzeigepflicht angebracht. Denn die sog. "Selbstverpflichtungerklärungen" dieser Institutionen sind in meinen Augen halbherzig und... Geändert von disturbed (08.02.2011 um 20:09 Uhr) |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu disturbed für den Beitrag: | Doria (09.02.2011) |
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#106 |
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Forum Engel
Registriert seit: 10.04.2010
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Hey @disturbed,
du hast mit deinen Worten zweifelsfrei Recht, nur ich persönlich vertrete die Meinung, die Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige kann im Einzellfall getroffen werden und das letzte Worte sollte immer das jeweilige Opfer selbst haben. Alles andere wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv. LG |
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#107 |
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Mitglied
Registriert seit: 26.12.2010
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Ich finde eine solche Frage läßt sich so nicht beantworten. Schließlich muß unterschieden werden, zwischen Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt gegen Heranwachsende.
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#108 |
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Neues Mitglied
Registriert seit: 25.03.2011
Ort: Braunschweig
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scheinbar sind hier die meisten von euch gegen eine anzeigepflicht und vertrauen weiterhin auf die selbstkontrolle der öffentlichen und privaten einrichtungen. aber wohin führte diese denn in den letzten jahrzehnten? ich bin ein klarer befürworter einer gesetzlichen regelung. mit leitlinien allein reicht man nämlich nichts und man kann viel reden, aber wenn täter für ihr handeln nicht zur verantwortung gezogen werden, produzieren sie unbehelligt weitere opfer.und jedes opfer ist eins zuviel!!!
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#109 |
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Forum Engel
Registriert seit: 10.04.2010
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Hey @Toni,
damit hast Recht, nur sexueller Kindesbrauch ist ein Verbrechen, welches nur unterbrochen werden kann, wenn Personen aus dem sozialen Nahbereich von Kindern und Jugendlichen bei einem Verdacht nicht wegschauen (was viel zu oft geschieht), sondern sich bei den richtigen Stellen Hilfe holen. Dies hat absolut nichts mit der mit Strafverfolgung des Täters oder der Täterin zutun. Ob beispielsweise ein 12 jähriges Mädchen, welches von ihren Vater, Onkel, Lehrer usw. missbraucht wurde, einem oftmals belastenden Strafverfahren gewachsen ist, kann nicht per Gesetz entschieden werden. Versteh mich bitte richtig, so wie die meisten wünsche auch ich mir dass mehr Täter/innen für ihre Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden, aber bitte nicht um jeden Preis! Und genau deshalb finde ich es richtig, dass es in Deutschland auch weiterhin keine generelle Anzeigepflicht für Dritte gibt. LG |
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#110 | |
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Mitglied
Registriert seit: 01.03.2011
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Es ist einer sehr schwierige Frage...
Ich mir wünsche zwar, dass mehr Täter für ihre Verbrechen strafrechtlich verfolgen werden,bin ich der gleichen Meinung wie... Zitat:
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Sophie für den Beitrag: | Biggie (04.04.2011) |
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