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Alt 04.06.2010, 18:39   #1
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Standard Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Die Anordnung der Sicherungsverwahrung zählt in Deutschland zu der härtesten Strafe, welche von einen Gericht bei Sexuallverbrechen verhängen. Einige von euch haben sicherlich durch Medienberichte mitverfolgt dass die Richtlinien für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund einer Entscheidung des EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) überarbeitet werden müssen. Und das Entscheidung des EGMR dazu für, dass ein Sexualstraftäter ( welcher von Experten immer noch als gefährlich eingestuft wird) entlassen werden mußte. Hier der entsprechende Bericht dazu Der EGMR und die nachträgliche Sicherungsverwahrung .

Wie findet ihr die Entscheidung des EGMR und findet ihr es richtig dass die Vorgaben zur Anordung neu gestaltet werden müssen? Ich freu mich auf einen lesenswerten und sachenlichen Meinungsaustausch.

Viele Grüße
Mütze

Geändert von Vicky (11.06.2010 um 18:46 Uhr) Grund: Tippfehler auf Wunsch von @Mütze korrigiert.LG Vicky
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Alt 06.06.2010, 16:23   #2
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Da ich den von dir genannten Fall nur aus Medienberichten kenne, mich aber ansonsten mit den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherungsverwahrung nicht weiter beschäftigt habe, kann ich dazu nicht viel sagen. Nach meinen rein menschlichen Empfinden halte ich es jedoch für einen Skandal einen solchen Täter zu entlassen und ihm dann auch noch Schmerzensgeld zu bezahlen.
KleineElfe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 13:05   #3
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Hallo,

in allen Einzelheiten hab ich mich damit noch nicht auseinander gesetzt. Deshalb wollte ich mich zu dieser Frage erst später äußern. Nur scheinbar traut sich niemand richtig. Also werde ich jetzt einfach meine Ansicht dazu mitteilen.

Vor dem konkreten Fall hatte ich auch nur aus Medienberichten erfahren und ehrlich geschockt bin ich schockiert, dass die deutsche Justiz solchen ein Täter aufgrund einer Entscheidung des EGMR auf freien Fuß setzen musste. Für mich ist es nicht nachvollziehbar das einen Straftäter welche von Experten weiterhin als gefährlich eingestuft wird wieder auf die Allgemeinheit losgelassen wird. Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden sollte die Möglichkeit gegeben sein, dass bei Menschen schwerste Straftaten begangen haben und von denen auch nach Verbüßung ihr Haft eine potentielle Gefahr ausgeht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Das ist meine Ansicht nach eine der wirksamsten Möglichkeiten um die Gesellschaft vor solchen Straftätern zu schützen! Welche Folgen die Entscheidung des EGMR nun tatsächlich haben wird....das bleibt wohl noch abzuwarten. Fast steht nun erst das durch diese Entscheidung eine Neuregelung erforderlich sein wird und was dabei raus kommen wird...nunja das bleibt abzuwarten. Nach meinem Empfinden ist die Entscheidung des EGMR für jeden Sofern ich das die Entscheidung des EGMR richtig interpretieren, dann ist dies nach meinen Empfinden jedenfalls betroffenen Menschen von sexueller Gewalt ein Schlag ins Gesicht.
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Alt 13.06.2010, 16:34   #4
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

ich möchte dir gern beipflichten. Nach rein menschlichen Empfinden ist diese Entscheidung für auch nicht nachvollziehbar. Vorbei ehrlicher Weise auch noch mal erwähnen sollte, dass die Sicherungsverwahrung nun tatsächlich die härteste Strafe ist, welche in Deutschland ausgesprochen werden kann. Und wenn ein deutsches Gericht die Sicherungsverwahrung anordnet, bedeutet diese meinem Wissen nach im Allgemeinen die "Endstation" für den jeweiligen Strafttäter
Mein persönliche Ansicht teile ich euch gerne später noch ausführlicher mit, nur wäre es schön, wenn sich auch erst einmal andere Mitglieder zu dieser Thematik äußern würden.

Viele Grüße
Mütze
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Alt 14.06.2010, 12:28   #5
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Mir geht es bei dieser Frage genauso wie dem @Inseljungen und für mich ist es beim besten Willen nicht nachvollziehbar, dass solche Sexuallverbrecher freigelassen werden. Das man diesem Menschen nun auch Schmerzensgeld zahlen muß, ist für mich einfach unglaublich. Opfer von sexueller Gewalt müssen häufig dafür kämpfen, dass ihrer Therapiekosten übernommen werden. Und so jemanden hat auch noch Anrecht auf Schmerzensgeld? Da fehlen mir aufgestanden die Worte. Sorry

lg
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Alt 15.06.2010, 14:52   #6
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Hallo Doria,

den finanziellen Aspekt hatte ich ganz bewusst noch nicht erwähnt.Du hast jedoch völlig Recht, viele Betroffene müssen sehr hart um eine Übernahme von den Therapiekosten kämpfen. Gerade wenn eine Tat bereits länger zurück liegt. Nur ich glaube sollte drauf achten, dass an dieser Stelle nicht zwei doch unterschiedliche rechtliche Sachverhalte miteinander vermischt werden. Wie man Betroffenen aber auch den Angehörigen es jedoch rein menschlich gesehen begreiflich machen soll, dass einen verurteilter Sexualstraftäter noch Anspruch auf Schmerzensgeld hat, ist zumindest mir schleierhaft.

Viele Grüße
Mütze
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Alt 16.06.2010, 18:11   #7
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Hallo ihr lieben.

Ich hab das ihr Verständnis habt, das ich mich zu dieser Thematik aus ganz wegen meinen persönlichen Erlebnissen nicht gern bzw. sehr zurückhaltend äußern möchten. @Doria hatte allerdings einen ganz wichtigen Punkt zur Sprache gemacht. Es ist leider völlig richtig, dass gerade Betroffene von sexualisierter Gewalt unter der Ungerechtigkeit bezüglich der Problematik bei den Therapie-Richtlinien zu leiden haben! Deshalb möchte ich an dieser Stelle sehr gerne auf die Initiative-Phoenix aufmerksam machen. Dieses Projekt wurde von einer mutigen Frau (Peggy B.) ins Leben gerufen, um auf die Missstände bei den Therapie-Richtlinien aufmerksam zu machen. Dieses Projekt bekam von zahlreichen Seiten viel Unterstützung und am 16. Mai 2010 wurde ein offenen Brief an ausgewählte AdressatInnen bei Krankenkassen und PolitikerInnen geschickt. Sowohl der @Support (Holger H.) wie auch ich (Victoria D.) haben dieses Projekt mit unterstützt und es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative mit dazu beträgt damit sich bezüglich der Therapie-Richtlinien mal etwas.
Wer sicher auf über dieses Projekt informieren oder persönlich unterstützen möchte, findet hier weitere Informationen.

LG,Vicky
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Alt 16.06.2010, 19:55   #8
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Mir geht es da wie Vicky, weswegen ich mich hier sehr zurück gehalten habe...
Ich finde es einfach wie viele hier, gar nicht gut finde, solche Menschen wieder frei zu lassen.
Aber ich glaube halt als Opfer ist es mir nur möglich dies menschlisch und emotional zu sehen. Ob dies in dem Punkt angebracht ist weiß ich nicht.

Aber ich versetze mich dann in solchen Fällen gleich in die Situation des Opfers und dessen Angehörigen. Wie müssen die sich fühlen, wenn der Täter wieder auf freien Fuß ist? Welche Ängste um sich, aber auch um andere ausstehen?

Ich finde man hat einfach zu oft von Fällen gehört, in den bei freigelassenen Tätern dann wieder etwas passiert ist.
Und wenn ich dann darüber nachdenke dass dies hätte verhindert werden können, werde ich einfach nur wütend und traurig..

Liebe Grüße
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Alt 18.06.2010, 11:08   #9
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Hey,

aus ähnlichen Gründen wie @Vicky und @Feuerkind habe ich mich hierzu auch nicht geäußert und möchte es eigentlich auch nicht. Versteht das bitte nicht falsch, aber für mich ist dies eine Art Selbstschutz.
Tinchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.06.2010, 20:19   #10
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Standard AW: Änderungen bei den Richtlinien für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Hallo,

ich glaube ehrlich gesagt, dass dies wieder Schlagzeilen waren und auch immer noch sind, bei denen gerade bei vielen Betroffenen, Angehörigen mit Menschen die sich für den Opferschutz arrangieren die Emotionen hochkochen. Vor zwei Tagen hatte ich mir die Berichte ganz speziell zu diesem Fall noch mal intensiver angeschaut und bin der Meinung dass hier einiges schief gelaufen ist, was man hätte vermeiden können. Viel mehr möchte ich jedoch nicht dazu schreiben. Vielleicht schaut ihr euch die Berichte einfach selber noch mal an. Mich manchen solche Berichte immer traurig und von rein menschlicher Seite so was für ebenfalls nur schwer nachvollziehbar.

lg

Geändert von Kathi87 (22.06.2010 um 20:22 Uhr)
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