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Alt 25.10.2010, 14:03   #1
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Rss Bundeskabinett beschließt Reform der Sicherungsverwahrung

Zu der heute im Bundeskabinett beschlossenen Reform der Sicherungsverwahrung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Bundesregierung hat heute eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen. Der Gesetzentwurf reformiert die Sicherungsverwahrung grundlegend und beendet den Wildwuchs unterschiedlicher Regelungen der letzten zwölf Jahre. Die Reform ermöglicht den angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern und wahrt zugleich die rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses "letzte Mittel der Kriminalpolitik". Die Sicherungsverwahrung wird künftig auf die wirklich gefährlichen Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt. Die von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung wird bis auf einen eng begrenzten Bereich abgeschafft. Sie wird durch die Neuregelung überflüssig, weil quasi ein Filter - die primäre und vor allem die vorbehaltene Sicherungsverwahrung - dafür sorgt, dass notorisch gefährliche [...]

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Quelle: Bundesministerium der Justiz
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raschida (29.10.2010)
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reform der sicherungsverwahrung, sexual- und gewalttäter, sicherungsverwahrung

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