Nach der 2. Sitzung der BMJ-Arbeitsgruppe zum Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: In der heutigen Sitzung hat das Bundesministerium der Justiz Eckpunkte zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden vorgeschlagen. Ziel ist die zügige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, wenn Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht auf einschlägige Straftaten begründen können. Für die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte es genügen, wenn Tatsachen vorliegen, an die Ermittlungen anknüpfen können. Die
Prüfung dieser Tatsachen obliegt dann den Strafverfolgungsbehörden. Nur die Strafverfolgungsbehörden können den Sachverhalt mit ihrem ausgebildeten Personal und den rechtlichen Mitteln objektiv aufklären. Bei den Ermittlungen spielen die berechtigten Interessen des Opfers und das Kindeswohl eine zentrale Rolle. Außerdem hat das [...]
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Quelle:
Bundesministerium der Justiz