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Polizeizahlen laut PKS Bericht 2010 (Quelle: BKA)
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Publiziert am: 07.08.2010 um 19:20 von Vicky
Die deutsche polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die am häufigsten verwendete Kriminalstatistik. Von der PKS wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität (sog. „Hellfeld“-Kriminalität) erfasst. Somit ist sie je nach Deliktart nur sehr begrenzt aussagekräftig. Sie wird jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegeben.

Kurzbericht der PKS 2010 (Quelle:BKA)


Im Jahr 2010 wurden insgesamt 46 869 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland polizeilich erfasst. Darunter:
  • 7724 Fälle der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung (§§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB)
  • 5993 Fälle von sonstige sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 und 5 StGB)
  • 21193 Taten von sexuellen Missbrauchs (§§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB)
    • davon 11867 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB)
Nachdem 2009 der niedrigste Wert seit 1993 zu verzeichnen war, sind die bekannt gewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) 2010 wieder angestiegen (+4,8 Prozent auf 11.867 Fälle). In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden.
(Quelle: PKS 2010).

Was hat man unter dem Dunkelfeld zu verstehen?
Zum Dunkelfeld gehören die
Straftaten die stattfinden, aber nie an die Öffentlichkeit kommen. Die Gründe weshalb begangene Straftaten nicht angezeigt werden sind vielseitig. In den Bereichen der Sexualdelikte scheuen Opfer vielfach den Gang zur Polizei, weil sie Nachteile befürchten, z.B. eine sekundäre Viktimisierung durch anstrengende Vernehmungen, weil sie sich mitschuldig fühlen oder weil sie Angst vor den Reaktionen ihres sozialen Umfeldes haben.
Über das Dunkelfeld im Bereich der
Sexualkriminalität gibt es naturgemäß lediglich Mutmaßungen und Schätzungen. Es ist jedoch Tatsache, dass die Dunkelziffer der Sexualstraftaten weit höher ist als die angezeigten Fälle.

Auch wenn polizeilichen Kriminalstatistik gerade im Bereich
Sexualkriminalität nur begrenzt aussagekräftig ist, sollte sich jeder bewusst machen und dabei bedenken, dass hinter jeder Zahl ein persönliches Einzelschicksal steckt, welches dem eigenem oder dem einer geliebten Person möglicherweise in vielen Punkten ähnlich ist!
Dies muss man sich vor Augen führen wenn man beschließt sich zu wehren, einem betroffenen Menschen zu helfen oder den jeweiligen Täter/in auf juristischem Wege zur Verantwortung zu ziehen.

Zuletzt aktualisiert: 27.05.2011


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Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Unter der kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten 0800-22 55 530 können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs anonym und vertraulich an ein Team von Fachleuten aus den Bereichen der Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin wenden.


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