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Wie und wo kann ich Entschädigungleistungen nach dem OEG beantragen?
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Publiziert am: 27.08.2010 um 21:56 von Support
Für die Bearbeitung von Anträgen und der Bewilligung von Entschädigungsleistungen nach dem OEG sind die örtlichen Versorgungsämter zuständig. Ein entsprechendes Antragsformular die Antragsstellung ist u.a. bei jedem Versorgungsamt oder im Internet erhält. Download des Antrags zum OEG
Der Antrag kann bei sämtlichen Sozialleistungsträgern wie z.B. Krankenkassen- oder Rentenversicherungsträger oder bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung abgeben werden. Diese leiten den Antrag an das zuständige Versorgungsamt weiter.
Der Antrag sollte möglichst umgehend gestellt werden, denn von dem Zeitpunkt der Antragstellung hängt auch der Beginn der Versorgungsleistung ab!

Was geschieht nach der Antragsstellung?
Mit Unterzeichnung des Antrages werden Psychologen, Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflicht entbunden. Das zuständige Versorgungsamt fordert sich alle erforderlichen Unterlagen von behandelnden Ärzten und Therapeuten an und nimmt Einsicht in die Akten der Strafverfolgungsbehörden. Nach der Auswertung sämtliche Berichte erfolgt eine Einladung zum persönlichen Gespräch, in dem sich die zuständigen Sachbearbeiter der Tathergang von dem/der AngtragstellerIN schildern lassen. Im Regelfall wird durch den Medizinischen Dienst und Psychologen
ein Gutachten erstellt.

Speziell für Betroffene von Sexualdelikten kann die gesamte Prozedur sehr schwierig und nervenaufreibend sein, jedoch sollte auch wissen, dass die verantwortlichen Sachbearbeiter auch unangenehme Fragen stellen müssen um beurteilen zu können, ob aus rechtlicher Sicht ein Anspruch auch Leistungsbezug gerechtfertigt ist.
In diesen Zusammenhang ist es jedoch auch wichtig zu wissen, dass sich die/der AntragstellerIn von einer Vertrauensperson seiner Wahl (z.B. Therapeut, OpferbetreuerIn) begleiten lassen kann. Außerdem können Ärzte und Psychologen ablehnt werden, wenn sie nicht vertrauensvoll erscheinen.

Es ist kein einfacher Weg und niemand kann den Ausgang des Verfahrens vorher sagen.
Aber dieses Gesetz wurde für die Verbesserung des Opferschutzes geschaffen, deshalb sollten Betroffene von sexualisierter Gewalt es auch nutzen.

Das Prüfungsverfahren kann sich über Monate hinziehen und endet mit einem sog. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Gegen einen
Ablehnungsbescheid können Geschädigte Widerspruch einlegen.
Zuletzt aktualisiert: 16.11.2010


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Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Unter der kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten 0800-22 55 530 können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs anonym und vertraulich an ein Team von Fachleuten aus den Bereichen der Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin wenden.


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