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Strafanzeige erstatten oder nicht ?
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Publiziert am: 21.03.2010 um 21:31 von Support
Betroffene eines Sexualverbrechens stehen häufig vor der schwierigen Entscheidung, ob sie gegen den Täter Strafanzeige erstatten sollen.

In diesem Zusammenhang ist es von erheblicher Bedeutung zu wissen, dass jedes Sexualverbrechen vom Gesetzgeber strafrechtlich als sogenanntes Offizialdelikt angesehen wird. Dies bedeutet, dass wenn die zuständige Staatsanwaltschaft (oder die Polizei) von einer Vergwaltigung oder einem sexuellen Missbrauch Kenntniss erhält, verpflichtet ist "von Amts wegen" zu ermitteln.Folglich kann eine Anzeige von einem Opfer nicht wieder zurückgenommen werden und führt somit zwangläufig zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten.

Die Entscheidung, ob eine Frau (oder ein Mädchen) nach einer Vergewaltigung den Täter strafrechtlich zur Verantwortung ziehen möchte, sollte in aller Ruhe und nicht ohne eine vorherige Beratung mit einem
kompetenten Anwalt oder Anwältin erfolgen!

Grundsätzlich möchten wir natürlich betroffene Frauen ermutigen gegen den Täter rechtliche Schritte einzuleiten. Es sind jedoch nicht nur juristische Aspekte zu bedenken, sondern auch psychologische Auswirkungen für das Opfer. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob ein Strafverfahren für die betroffene Frau (oder Mädchen) eine Belastung zumutbare ist. Ein Strafverfahren kann für Betroffene eine schwere Belastung darstellen, anderseits kann es jedoch auch ein erheblicher Schritt bei der Bewältigung von der Tat sein und letztendlich positive Bedeutung auf die betroffene Frau (oder Mädchen) haben. Solltest du selber Betroffene einer sexuellen Strafttat sein, ist es für dich hilfreich, wenn du dir parallel zu der jurstischen Beratung zusätzlich Rat und Hilfe bei einer Frauenberatungstelle in deiner Nähe suchst, um eine für dich sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Unabhängig davon, ob du eine Straftanzeige erstatten möchtest oder nicht, solltest du dich von einer Ärztin gynäkologisch untersuchen lassen, um mögliche körperliche Verletzungen behandeln zu lassen. Die medizinische Untersuchung kann bei einer vertrauten Ärztin oder in der gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses durchführt werden. Im ärztlichen Gespräch lassen sich beispielsweise auch vorbeugende Maßnahmen wegen ansteckender Krankheiten (Aids, Hepatitis, u.ä.) oder einer möglichen Schwangerschaft klären.

Solltest du dich in den ersten 72 Stunden nach einer Vergwaltigung für eine Anzeige entscheiden, kann es sinnvoll sein mögliche Beweismittel (z.B.
Sperma, Blut, Haaren und Hautteilchen) bei einer frauenärztliche Untersuchung sicherstellen zu lassen. Zu dieser Untersuchung kannst du dich beispielsweise von einer Opferbetreuerin oder der Polizei begleiten lassen. Vielleicht gibt es dir auch ein Stück Sicherheit, wenn dich eine Freundin oder eine sonstige Vertrauensperson begleitet. Um mögliche Spuren als Beweismitteln fachkundigt sicherstellen zu lassen, solltest du dich vor Der Untersuchung nicht waschen. Wenn es für dich möglich ist!

Für ein späteres Ermittlungsverfahren kann die Sicherung von weiteren Beweismittel sinnvoll sein. Deshalb solltest du folgendes berücksichtigen:
  • Reinige keine Kleidungsstücke und werfen Sie keine Tampons, Slipeinlagen weg. Grundsätzlich ist es wichtig, alles, was später als Beweismaterial verwendet werden könnte, einzeln in Plastiktüten aufzubewahren.
  • Bitte die Ärztin / den Arzt, die Untersuchungsergebnisse und Verletzungsspuren genau zu dokumentieren.
Da wir keine Juristen sind, möchten wir auf den eigentlich Ablauf eines Ermittlungsverfahrens nicht weiter eingehen, allerdings können wir für weitere Informationen folgende Seiten persönlich empfehlen:
Möglichweise werden wir in nächster Zeit den rechtlichlich Ablauf eines Ermittlungsverfahrens grafisch darstellen, jedoch findest du auf den genannten Seiten umfangreiche Informationen, welche sicherlich hilfreich sein können.
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Zuletzt aktualisiert: 26.11.2010


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