Informationen über sexualisierte Gewalt und dessen Folgen. Austausch zwischen Betroffenen, Angehörigen und Menschen die sich mit der Thematik  beschäftigen.  

Zurück   Verletzte-Seelen.info - Breche dein Schweigen, du bist nicht allein.
Kennwort vergessen?

Opferentschädigung vom Staat
Views: 2120 Show RSS feed.
Publiziert am: 23.08.2010 um 10:50 von Support
Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland hat bereits 1976 eine gesetzliche Grundlage geschaffen, durch die Opfer von Gewalttaten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigungsleistung durch den Staat haben.
Der Leitgedanke für das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist, dass die staatliche Gemeinschaft für Betroffene von Gewaltdelikten einstehen muss, wenn es dem Staat als Träger des Gewaltmonopols trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Straf-oder Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der vollständige Gesetzestext ist unter folgenden Link ersichtlich http://bundesrecht.juris.de/oeg/index.html

Wer kann einen Leistungsanspruch geltend machen?
Anspruchsberechtigte Personen sind Opfer, die infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Übergriffes gegen sich oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Hinterbliebene eines Geschädigten.
Unter bestimmten Voraussetzungen, haben Betroffene Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss eine Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) vorliegen, darunter fallen z.B.:
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Vorsätzliche Körperverletzungsdelikte
  • Tötungsdelikte
Es muss also grundsätzlich eine Gewalttat gegen eine Person vorliegen.
In Bezug auf die Sexualdelikte gilt jedoch eine Ausnahme, denn hier ist auch der sog. "gewaltlose" sexuelle Missbrauch von Kindern und anderen Schutzbefohlenen erfasst. Ebenfalls darunter fällt die Misshandlung von Kindern z. B. durch Unterlassung der Ernährung oder Nichteinholung ärztlicher Hilfe im Falle der Erkrankung des Kindes.

Auf welche Leistungen habe ich, als betroffene Person Anspruch?
Die Versorgung wird unter Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt. Sie umfasst insbesondere:
  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der Rehabilitation,
  • Bestattungs- und Sterbegeld, sowie Kapital-/Grundrentenabfindungen,
  • Beschädigtenrente, Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Witwer sowie Waisen und Eltern
Hinweis:
Es wird kein Schmerzensgeld bezahlt! Ebenso werden keine Sach- und Vermögensschäden erstattet.
Ausnahmen gelten jedoch für am Körper getragene Hilfsmittel, wie z.B. Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz.

Gibt es Versagungsgründe?
Ein Antrag auf Opferentschädigung abgelehnt werden, wenn die/der AntragstellerIn die Schädigung verursacht hat oder es aus sonstigen Gründen, die in dem eigenen Verhalten des Geschädigten liegen, "unbillig" wäre, eine Entschädigung zu gewähren.
Ebenfalls können Leistungen nach dem OEG auch dann verwehrt werden, wenn der/die Geschädigte unterlassen hat, dass ihr/ihm Mögliche zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Verfolgung des Täters beizutragen, insbesondere nicht unverzüglich Strafanzeige gegen den Täter erstattet hat.

In diesem Zusammenhang sollte man aber auch wissen, dass hiervon eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn nämlich der geschädigten Person aus besonderen Gründen die Erstattung einer Strafanzeige oder auch die Benennung des Täters nicht zuzumuten ist. Das zuständige Versorgungsamt dann prüfen, ob dennoch eine Leistungsbewilligung in Frage kommen kann. In jedem Fall ist hat der/die AntragsstellerIn dem Leistungsträger
gegenüber eine Mitwirkungspflicht, soweit es ihm/ihr möglich ist.

Hinweis:
Im Regelfall die zuständigen SachberaterInnen
des Versorgungsamtes keine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie von einer Gewalttat Kenntnis erhalten, die gegen eine/n AntragsstellerIn begangen wurde.
Die Prüfung einer beantragten Leistungsbewilligung ist nämlich nicht zwingend an eine strafrechtliche Verfolgung des Täters gebunden und dessen Verurteilung ist auch nicht Voraussetzung für eine Leistungsbewilligung.

Opfer von Gewalttaten sollten möglichst zeitnah Kontakt zum Weißen Ring aufnehmen.
Die kostenlose Nummer des Opfer-Telefons (in Deutschland) lautet: 0800 0800 343
Eingehende Anrufe von Hilfesuchenden werden dort von kompetenten Mitarbeiten entgegen genommen und leiten diese an regionale Ansprechpartner vor Ort weiter.

Weitere Unterseiten zu dieser Seite
Zuletzt aktualisiert: 16.11.2010


Seite bewerten
Hervorragend
Gut
Durchschnittlich
Schlecht
Schrecklich


Kinderschreie... wenn Kinderseelen weinen...

Partnerseiten von www.verletzte-seelen.info
gegen-missbrauch e.V.  Kinder haben ein Recht auf lachen Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern in jeglicher Form. Frau des Dracula....Theatermonolog gespielt von Heike Böcke Trauernde Eltern Fulda e.V. Ein Kind ist gestorben - den eigenen Trauerweg finden Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt
Schutzambulanz Fulda Körperliche Gewalt Seelische Gewalt Sexualisierte Gewalt Vernachlässigung - www.schutzambulanz-fulda.de WEISSER RING : Wir helfen Kriminalitätsopfern Ratgeber für Missbrauchsopfer und Opferbetreuer Schon mal an eine Selbsthilfegruppe gedacht? Kontaktadresse speziell für junge Menschen. Aktion der Polizei: Kinder sicher im Netz

Es ist nie zu spät, über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Unter der kostenfreien Rufnummer der Unabhängigen Beauftragten 0800-22 55 530 können sich Betroffene sexuellen Missbrauchs anonym und vertraulich an ein Team von Fachleuten aus den Bereichen der Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin wenden.


Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Eine Verwendung der Inhalte in anderen Publikationen (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Autoren unzulässig und strafbar! Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Powered by vBulletin®
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.6.0 ©2011, Crawlability, Inc.
CMS Powered by vBCMS® 2.6.8 ©2002 - 2012 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:11 Uhr.
Copyright ©2010 - 2012 Verletzte-Seelen.info