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Kinderpornografie
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Publiziert am: 15.02.2010 um 11:39 von Support
Wie wird Kinderpornographie definiert und was fällt alles unter diesen Begriff ?

Die Rechtsprechung differenziert zwischen Kinder- und Jugendpornographie.

Man mag es nicht einmal vorstellen, aber es werden in der heutigen Zeit bereits einjährige Kinder für pornographische analoge und digitale Aufnahmen missbraucht!
Nach der deutschen Gesetzgebung fallen sämtliche pornographischen Schriften (§11 Abs. 3 StGB),welche sich auf sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren beziehen unter Kinderpornographie. Gemeint ist damit, die Darstellung von realen und "fiktiven" sexuellen Misshandlungen eines Kindes in Wort, Bild und Ton.


Unter Jugendpornographie versteht der Gesetzgeber alle pornographischen Schriften,die sich auf sexuelle Handlungen von, an oder vor Menschen von 14 bis 18 Jahren beziehen.

Seit 1994 ist nicht mehr nur die Herstellung und der Handel von Kinder- und Jugendpornographie ( z.B. in Form von Bildern, Filmen,Zeichnungen auf analogen und digitalen Bild- und Tonträgern strafbar (§ 184 StGB), sondern auch der Besitz von pornographischen Materialien und sämtliche Aktivitäten um kinderpornographische Produkte zu erwerben.

Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften fallen sog. FKK-Hefte nicht in den Bereich von Kinderpornographie. Allerdings wurden einige Zeitschriften von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) indiziert. Die Indizierung bedeutet einen eingeschränkten Vertrieb dieser Produkte (vergleichbar mit der Indizierung von Computerspielen).
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Zuletzt aktualisiert: 16.11.2010


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