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Alt 18.04.2010, 20:23   #1
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Standard Häusliche Gewalt hat viele Gesichter

Betroffene Menschen von häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oftmals als ausweglos, denn an dem Ort wo sie Geborgenheit erwarten, erleben sie in Angst und Gewalt. denn der Täter ist oder war ein geliebter Mensch!

Was ist häusliche Gewalt?

Der Begriff umfasst sämtliche Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben. Also unter den Oberbegriff sind nicht ausschließlich Gewalttätigkeiten in Partnerschaften zu verstehen, sondern auch gewaltsame Handlungen gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern und Geschwistern.

An dieser Stelle wird Problematik Gewalt gegenüber Frauen in partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften näher thematisiert. Schließlich findet Gewalt gegen Frauen (und Mädchen) überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände statt.
Häusliche Übergriffe gegen Frauen werden in den meisten Fällen von Männern ausgeübt und sind in der Regel kein einmaliges Ereignis. In überwiegenden Fällen wiederholen sich die Taten und verschlimmern sich im Laufe der Zeit noch. Wobei die Täter nicht nur eine Form von Gewalt anwenden.

Handlung von häuslicher Gewalt sind beispielsweise:
  • Bedrohungen,
  • Erzwingen sexueller Handlungen,
  • Schlagen, Treten,
  • soziale Isolierungen,
  • Erniedrigungen,
  • werfen mit Gegenständen,
  • usw.
Gewaltsames Handeln gegenüber Frauen wird häufig bewusst oder unbewusst als Mittel zur Ausübung von Macht und Kontrolle eingesetzt. Frauen aus allen sozialen Schichten, mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen und Bildungsstand können Opfer von häuslicher Gewalt werden.
Häufig fühlen sich die Opfer allein gelassen und schämen sich für das, was ihnen angetan wird. Parallel zu der Angst vor dem (Ex-) Partner, die Sorge um die Kinder oder über das "Gerede" der Nachbarn, Verwandten, Arbeitskollegen plagen betroffene Frauen häufig Gefühle von Schuld und Ohnmacht. Durch immer wiederkehrende Gewalt werden Betroffene dazu gezwungen, in ständiger Angst vor dem nächsten, unkalkulierbaren Gewaltausbruch zu leben!
Während der Zeit von offenen Gewalttätigkeiten empfinden sich Betroffene hilflos und können die gewaltsamen Handlungen durch eigenes Verhalten nicht verhindern oder reduzieren.

Oft wird die Frage gestellt, warum betroffene Frauen den gewalttätigen Täter nicht verlassen. Psychologen begründen dies häufig damit, dass Frauen oftmals bemüht sind Spannungssituationen zu bagatellisieren. Nicht selten legen gewalttätige Männer nach einem Gewaltsausbruch ein liebe- und reuevolles Verhalten an den Tag, bittet die Partnerin um Verzeihung und verspricht, nie wieder Gewalt anzuwenden. Frauen welche diesen Zyklus durchlaufen, sind nicht selten der Hoffnung, dass die Gewalt aufhört. Weitere Motivationen der betroffenen Frauen, beispielsweise keine Trennung herbeizuführen, können sehr unterschiedlich sein und beruhen keinesfalls allein auf psychischen Faktoren wie Hilflosigkeit, Ambivalenz oder Abhängigkeit.
Vielmehr gibt es eine Reihe möglicher äußerer Hinderungen sich zu trennen, die im Einzelfall Berücksichtigung finden müssen. Beispielsweise Aspekte wie z.B.:
  • emotionale Ambivalenz und Unsicherheit der betroffenen Frau gegenüber dem gewaltigen Mann , dessen Verhalten oft zwischen scheinbar liebevollen und gewaltsamen Phasen wechselt (als Stockholm-Syndrom bezeichnete partielle Identifikation des Opfers mit dem Täter),
  • häufig sind Kinder mit betroffen, Sorge ihnen ein Elternteil „wegzunehmen“,
  • Angst vor der “Schande”, als Ehefrau und Mutter nicht für ein harmonisches Familienleben sorgen zu können,
  • wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Opfer und Täter, kann den Schritt zur Trennung zusätzlich erschweren,
  • Bedenken vor der gesellschaftlichen Reaktion,nicht selten wird die Frau und nicht der Täter in dem öffentlichen Bewusstsein verantwortlich gemacht (“Sie hat ihn provoziert”),
  • usw.
Bei der Entscheidung bezüglich einer Trennung, stellt in den meisten Fällen auch eine realistische Sicherheitsanalyse einen wesentlichen Aspekt dar. Durch eine Trennung kann Gefährdung der Frau und ggf. ihrer Kinder massiv ansteigen. Was häufig auch der Fall ist.In Fall eines effektiven lückenlosen Schutz- und Interventionssystems sind Frauen wesentlich öfters zu mehr Trennungen von dem gewalttätigen Partner bereit.

Mögliche Folgen von häuslicher Gewalt

Neben den eventuellen körperliche Schäden, wie beispielsweise:
  • Blutergüsse, Knochenbrüche, Schädigung innerer Organe,
  • Hirnschädigungen aufgrund von Schlägen auf den Kopf,
  • Narben und Entstellungen im Gesicht,
  • gekrümmte oder fehlende Finger,
  • Verbrennung und Verätzungen,
  • Unterleibsverletzungen, Fehlgeburten,
leiden betroffenen Frauen oft Jahre an den psychischen Folgen. Jede Form von Gewalt und Belästigung führen sehr in hohen Maße zu erheblich Folgebeschwerden. Hier einige Beispiele:
  • Schlafstörungen, erhöhte Ängste,
  • Niedergeschlagenheit und Depression,
  • Suizidgedanken,
  • Selbstverletzung und Essstörungen,
  • Sucht und Abhängigkeiten,
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • usw.
Darüber hinaus gehören erhebliche psychosoziale Veränderungen (z.B. Wohnungswechsel, Scheidung, Arbeitsplatzverlust usw.) zu den Folgen von häuslicher Gewalt.
Schrecklicher Weise sind auch Tötungsdelikte sich selten die grausame Folge von häuslicher Gewalt. Dabei ist die Gefahr einer Tötung am höchsten, wenn die Frau sich von ihrem Partner trennen will oder dies bereits getan hat. Selbst wenn die Justiz bereits eingeschaltet ist kann es zu einem Mord kommen.

Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und keine Privatangelegenheit!
Deshalb sollte niemand wegschauen, sondern aktiv werden. Auch Außenstehende können durch gut überlegtes Handeln Betroffenen helfen.
Bei häuslicher Gewalt kann bei der nächstliegenden Polizeidienststelle Anzeige erstattet werden bzw. über die Notrufnummer 110 ein Streifenwagen gerufen werden.

Welche Maßnahmen kann die Polizei bei akuten Gewalthandlungen ergreifen?
  • Anordnung eines Platzverweises / einer Wegweisung
In diesem Fall muss der Täter (die Täterin) die Wohnung verlassen.
Die Rückkehr wird ihm/ihr für eine bestimmte Zeit (u.U. mehrere Tage oder Wochen) untersagt. In jedem individuellen Fall muss geprüften, wie sich der Täter weiterhin verhalten wird (Gefahrenprognose). Nur wenn weitere Gewalttaten unmittelbar bevorstehen oder damit in absehbarer Zeit gerechnet werden muss, darf ein Platzverweis (eine Wegweisung) ausgesprochen werden. Seine / ihre Haus- und Wohnungsschlüssel werden durch die Beamten sichergestellt und verwahrt. Der mündlich ausgesprochene Platzverweis gillt so lange, bis der schriftliche Platzverweis von der örtlichen Polizeibehörde dem Gewalttäter zugestellt wurde. Dieser schriftliche Platzverweis gillt bis zu 14 Tage. Um den Schutz auch nach Ablauf der Frist zu verlängern, kann beim Familiengericht ein Antrag auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung gestellt werden. Der Platzverweis kann so lange verlängert werden (Ortspolizeibehörde), bis eine Entscheidung des Gerichtes vorliegt. Längerfristige Schutzanordnungen müssen auch beim Familiengericht beantragt werden.
  • Ingewahrsamnahme des Täters (der Täterin)
Hier wird dem Täter (der Täterin) vorübergehend durch die Polizei die Freiheit entzogen, indem er (sie) zur Polizeidienststelle mitgenommen und bis zum Ende der Gefahrensituation festgehalten wird. Dies kommt in Betracht, wenn der Täter (der Täterin) dem polizeilich Platzverweises (der Wegweisung) nicht nachkommt , oder es aus Sicht der Beamten vor Ort erforderlich ist. Das kommt beispielsweise bei einer erheblichen Gefährdung des Opfers in Frage, wenn der Täter / die Täterin unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder gewalttätig ist.
  • Was ist ein Kontaktverbot
Die Beamten können dem Täter (der Täterin) eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer und evtl. gefährdeten Kindern untersagen, um eine weitere Gefährdung des Opfers zu vermeiden. Dies gilt für persönliche, aber auch für jegliche sonstige Kontaktaufnahme (z.B. telefonisch, per Post, per E-Mail ...).
Betroffene Frauen, die sich nicht an die Polizei wenden möchten, sollten sich an an eine persönliche Vertrauensperson wenden. Es ist immer wichtig zu handeln !
Folgendes sollte unbedingt getan werden:
  • Einzelheiten der Vorfälle schriftlich festhalten,
  • bei Verletzungen einen Arzt aussuchen und den Verursacher nennen,
  • die Verletzungen fotografieren,
  • und sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.
Bei Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen zählen häufig auch Kinder zu den Betroffenen. Sollte ein Interesse bestehen, werden wir darauf noch mal gesondert näher eingehen.

In unserem Linkverzeichnis finden Opfer von Gewalt wichtige Kontaktadressen. Unter den angegebenen Adressen finden Betroffene kompetente Beratung und mögliche Hilfsangebote.

Geändert von Support (23.07.2010 um 01:01 Uhr) Grund: Vervollständigung
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Stichworte
bedrohung, belästigung, beziehung, gesundheitliche folgen, hilfe, häusliche gewalt, körperliche schäden, opfer, ptbs, schlafstörung, sexuelle gewalt, sicherheitsanalyse, verhalten

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