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Betroffene Menschen von häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oftmals als ausweglos, denn an dem Ort wo sie Geborgenheit erwarten, erleben sie in Angst und Gewalt. denn der Täter ist oder war ein geliebter Mensch!
Was ist häusliche Gewalt? Der Begriff umfasst sämtliche Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben. Also unter den Oberbegriff sind nicht ausschließlich Gewalttätigkeiten in Partnerschaften zu verstehen, sondern auch gewaltsame Handlungen gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern und Geschwistern. An dieser Stelle wird Problematik Gewalt gegenüber Frauen in partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften näher thematisiert. Schließlich findet Gewalt gegen Frauen (und Mädchen) überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände statt. Häusliche Übergriffe gegen Frauen werden in den meisten Fällen von Männern ausgeübt und sind in der Regel kein einmaliges Ereignis. In überwiegenden Fällen wiederholen sich die Taten und verschlimmern sich im Laufe der Zeit noch. Wobei die Täter nicht nur eine Form von Gewalt anwenden. Handlung von häuslicher Gewalt sind beispielsweise:
Häufig fühlen sich die Opfer allein gelassen und schämen sich für das, was ihnen angetan wird. Parallel zu der Angst vor dem (Ex-) Partner, die Sorge um die Kinder oder über das "Gerede" der Nachbarn, Verwandten, Arbeitskollegen plagen betroffene Frauen häufig Gefühle von Schuld und Ohnmacht. Durch immer wiederkehrende Gewalt werden Betroffene dazu gezwungen, in ständiger Angst vor dem nächsten, unkalkulierbaren Gewaltausbruch zu leben! Während der Zeit von offenen Gewalttätigkeiten empfinden sich Betroffene hilflos und können die gewaltsamen Handlungen durch eigenes Verhalten nicht verhindern oder reduzieren. Oft wird die Frage gestellt, warum betroffene Frauen den gewalttätigen Täter nicht verlassen. Psychologen begründen dies häufig damit, dass Frauen oftmals bemüht sind Spannungssituationen zu bagatellisieren. Nicht selten legen gewalttätige Männer nach einem Gewaltsausbruch ein liebe- und reuevolles Verhalten an den Tag, bittet die Partnerin um Verzeihung und verspricht, nie wieder Gewalt anzuwenden. Frauen welche diesen Zyklus durchlaufen, sind nicht selten der Hoffnung, dass die Gewalt aufhört. Weitere Motivationen der betroffenen Frauen, beispielsweise keine Trennung herbeizuführen, können sehr unterschiedlich sein und beruhen keinesfalls allein auf psychischen Faktoren wie Hilflosigkeit, Ambivalenz oder Abhängigkeit. Vielmehr gibt es eine Reihe möglicher äußerer Hinderungen sich zu trennen, die im Einzelfall Berücksichtigung finden müssen. Beispielsweise Aspekte wie z.B.:
Mögliche Folgen von häuslicher Gewalt Neben den eventuellen körperliche Schäden, wie beispielsweise:
Schrecklicher Weise sind auch Tötungsdelikte sich selten die grausame Folge von häuslicher Gewalt. Dabei ist die Gefahr einer Tötung am höchsten, wenn die Frau sich von ihrem Partner trennen will oder dies bereits getan hat. Selbst wenn die Justiz bereits eingeschaltet ist kann es zu einem Mord kommen. Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und keine Privatangelegenheit! Deshalb sollte niemand wegschauen, sondern aktiv werden. Auch Außenstehende können durch gut überlegtes Handeln Betroffenen helfen. Bei häuslicher Gewalt kann bei der nächstliegenden Polizeidienststelle Anzeige erstattet werden bzw. über die Notrufnummer 110 ein Streifenwagen gerufen werden. Welche Maßnahmen kann die Polizei bei akuten Gewalthandlungen ergreifen?
In diesem Fall muss der Täter (die Täterin) die Wohnung verlassen.
Hier wird dem Täter (der Täterin) vorübergehend durch die Polizei die Freiheit entzogen, indem er (sie) zur Polizeidienststelle mitgenommen und bis zum Ende der Gefahrensituation festgehalten wird. Dies kommt in Betracht, wenn der Täter (der Täterin) dem polizeilich Platzverweises (der Wegweisung) nicht nachkommt , oder es aus Sicht der Beamten vor Ort erforderlich ist. Das kommt beispielsweise bei einer erheblichen Gefährdung des Opfers in Frage, wenn der Täter / die Täterin unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder gewalttätig ist.
Die Beamten können dem Täter (der Täterin) eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer und evtl. gefährdeten Kindern untersagen, um eine weitere Gefährdung des Opfers zu vermeiden. Dies gilt für persönliche, aber auch für jegliche sonstige Kontaktaufnahme (z.B. telefonisch, per Post, per E-Mail ...).Betroffene Frauen, die sich nicht an die Polizei wenden möchten, sollten sich an an eine persönliche Vertrauensperson wenden. Es ist immer wichtig zu handeln ! Folgendes sollte unbedingt getan werden:
In unserem Linkverzeichnis finden Opfer von Gewalt wichtige Kontaktadressen. Unter den angegebenen Adressen finden Betroffene kompetente Beratung und mögliche Hilfsangebote. Geändert von Support (23.07.2010 um 01:01 Uhr) Grund: Vervollständigung |
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| bedrohung, belästigung, beziehung, gesundheitliche folgen, hilfe, häusliche gewalt, körperliche schäden, opfer, ptbs, schlafstörung, sexuelle gewalt, sicherheitsanalyse, verhalten |
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| Info: Neuer Themenbereich- "häusliche Gewalt" | Feuerkind | Information zu Neuheiten / Veränderungen | 1 | 24.03.2010 23:22 |
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